Diskussion:Buchgestaltung

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.0.183.48 in Abschnitt Satztechnische Feinheit

Rechte des Buchgestalters Bearbeiten

Urheberrechte Bearbeiten

Für die Kreation einer Buchgestaltung besitzt der Buchgestalter Urheberrechte, d.h. Nutzungsrechte. Die vom Buchgestalter erstellte Druckvorlage wird nach Honorarzahlung nicht Eigentum des Auftraggebers. Erneute Verwendungen der Druckvorlage (Folgedrucke) bedürfen der Zustimmung des Buchgestalters, sofern bei Vertragsabschluss nicht anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. --H.-P.Haack 07:29, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Das kommt darauf an. Wenn der Buchgestalter Angestellter eines Verlages ist, gilt das nicht. -- 80.171.134.17 08:58, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Der freiberufliche Buchgestalter pocht nach Auftragserfüllung auf seine Rechte, z. B. gegenüber dem Selbstverleger. Darüber klären freiberufliche Buchgestalter Selbstverleger bei der Akquisation ihres Auftrags nicht immer auf. Der Selbstverleger wird durch die Nutzungsrechte des Buchgestalters an der Druckvorlage quasi enteignet. Die Druckvorlage bleibt Eigentum des Buchgestalters.--H.-P.Haack 04:10, 14. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Satztechnische Feinheit Bearbeiten

Mir ist schon klar, dass das für den vorliegenden Artikel zu eng ist und dass kommt: "Die WP ist kein Ratgeber!" Aber weil ich nirgendwo was zu diesem Thema finde, gehe ich das Risiko, zurechtgewiesen zu werden, mal ein. -- Ich hab das von einer echten Ratgeberseite:

"Buch setzen: Soll der Kapitelanfang immer rechts sein? // Ich bin sicher: Das ist eine Frage der Buch-Ästhetik. Da hat jeder so seine Ansichten. Aber dennoch mal diese Frage ... // Ich setze einen 500-Seite-Roman für einen Verlag. Der Roman hat sieben große Kapitel. Normalerweise beginnt man solche Großkapitel auf einer rechten Seite, auch wenn dabei eine Leerseite entsteht. Aber -- bei diesem Umfang: Ich bin froh, wenn das Buch nicht über die 500-Seiten-Grenze rutscht." // Was tun? Von dem Rechte-Seite-Prinzip abweichen oder dieses Prinzip auf jeden Fall beibehalten?"

Ich dachte immer, ich kenne mich in sowas gut aus; hier aber versagt mein Wissen. --Delabarquera (Diskussion) 13:23, 17. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Wenn Du ein "Schönstes Buch" gestalten möchtest, mag die Forderung rechtens sein. Wenn dabei aber ein Bogen Umfang mehr erreicht würde, sieht das aus Kostengründer anders aus. Insofern gibt es Bücher, deren Kapitel auch links anfangen oder nach Leerzeilen angehängt werden ans vorige Kapitel. Gruß --77.0.183.48 13:43, 17. Mai 2019 (CEST)Beantworten