Diskussion:Bußgeldkatalog-Verordnung

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Koschi73 in Abschnitt Literaturangaben veraltet

Deutschlandlastig Bearbeiten

Der Artikel ist Deutschlandlastig, sollte es ein Pendant für A und CH geben sollte das in der Einleitung verlinkt werden, oder beschrieben werden, warum es das dort nicht gibt. --Siehe-auch-Löscher 09:49, 11. Apr 2006 (CEST)

Wurde inzwischen unten im Text eingefügt. erledigtErledigt -- Joe 20:29, 1. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Bußgeldkatalog Bearbeiten

Ich bitte jemanden der Rechtskundiger ist zu überprüfen. Meinen Angaben entsprechend sind die Rechtsvorschriften etwas anders bzw. schärfer gestellt.

Meine Angaben entstammen: Schönfelder Ergänzungsband BKatV 94a EL9 Februar 2004 (Seite 57)

Besten Dank im voraus

--Enilo 13:10, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Toleranz Bearbeiten

Toleranzregelung wurde hinzugfügt, siehe Quellenangabe --62.159.142.209 09:57, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe die Quelle korrigiert. Die falsche Verlinkung ist auf eine Unachtsamkeit von mir zurückzuführen. -- 62.159.142.209 10:26, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich bitte um Beachtung des Umstands, dass die StVZO bei Wikipedia nicht voll ausgeführt wird. Die StVZO schreibt aber verbindlich vor, dass ein Tachometer nie einen geringeren Wert als den tatsächlich gefahrenen anzeigen darf. Dies führt bei vielen Herstellern dazu, dass die angezeigten Tachowerte leicht über der tats. gefahrenen Geschwindigkeit liegen. -- 62.159.142.209 10:52, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Rechenfehler Bearbeiten

Im Artikel „Bußgeldkatalog“ steht folgender Satz: „Zu beachten ist, dass zusätzlich zum Bußgeld Gebühren und Auslagen für Erlass und Zustellung eines Bußgeldbescheides von insgesamt 25,60 Euro zu entrichten sind (3,05 € Postzustellung und 20,00 € Bearbeitungsgebühr).“. Aber 20,00 € plus 3,05 € ergibt nur 23,05 € und nicht 25,60 €. Meine Frage: Was ist an dem zitierten Satz falsch? --88.77.234.122 22:11, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Linkfehler Bearbeiten

Der Link zu # Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist fehlerhaft. --79.246.73.41 13:22, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Danke. Das hättest du aber auch selber löschen oder korrigieren können.-- Arma 14:30, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Geschichte Bearbeiten

Es fehlt etwas zur Geschichte. Ein Kraftfahrzeughandwerker teilte mir mit, dass ein Punktesystem zwischen 1953 und 1965 eingeführt wurde, laut Artikel Punktesystem gibt es seit 1.Mai 1974 die Kartei in Flensburg. Ich denke, Punktevergabe setzt einen Katalog voraus und bezweifele daher die Angabe Ursprüngliche Fassung vom: 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033). Ich bin mir ziemlich sicher, dass es schon in den 1980er Jahren einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gab. Ich habe dafür keine Belege. --Steg (Diskussion) 18:52, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Änderung ab 28.04.2020 Bearbeiten

Die aktuelle Änderung fehlt. --Melly42 (Diskussion) 07:41, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Wurde inzwischen erledigtErledigt -- Joe 20:25, 1. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Literaturangaben veraltet Bearbeiten

Die gegenwärtigen Literaturangaben sind inzwischen veraltet. Insbesondere die im Artikel dargestellten Veränderungen 2014 werden hier noch nicht berücksichtigt. --Koschi73 (Diskussion) 11:14, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten