Diskussion:Brandmarken

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Ungenauigkeit 3

Ungenauigkeit Bearbeiten

Ich denke, in dem Artikel sollte nicht von dem "Gefolterten" gesprochen werden, da das Brandmarken als Strafe scharf von der Folter abzugrenzen ist. Die Folter diente der Wahrheitsfindung, war quasi das Gegenstück zur modernen Beweisaufnahme. Natürlich war diese auch unter Einsatz z.B. von glühenden Werkzeugen etc möglich, dabei dürfte man meines Erachtens nach jedoch nicht vom Brandmarken sprechen. Das Brandmarken als Strafe folgte erst nach dem Schuldspruch und hatte mit der Folter selbst nichts mehr zutun, auch wenn sich die Vorgänge selbst evt. ähnelten. --Sepplsx (Diskussion) 13:08, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ist jetzt geändert. --Nicor (Diskussion) 23:25, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ungenauigkeit II. Bearbeiten

Laut Artikel verstand man unter dem Brandmarken eine Leibesstrafe im Mittelalter. Das mag so sein, aber das Brandmarken endete nicht mit dem Mittelalter. Zumindest für Österreich, Bayern, Köln/Bonn und St. Gallen ist das Brandmarken als Strafe noch bis ins (frühe) 19. Jahrhundert hinein belegt und auch in anderen Regionen dürfte diese Praxis das Mittelalter noch weit überlebt haben.--OnlyMe (Diskussion) 16:32, 18. Nov. 2019 (CET)Beantworten

erledigtErledigt -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:14, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Großbritannien Bearbeiten

Noch sehr lange, und zwar bis zur Abschaffung 1871, hielt sich die Brandmarkung as Verbrecherkennzeichnung beim Britischen Militär, ein D für deserter, also Deserteure, ein BC für bad character, also z.B. Diebe. (nicht signierter Beitrag von 2003:C0:DF04:6500:2469:6DEF:BCA0:1961 (Diskussion) 21:50, 28. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Ungenauigkeit 3 Bearbeiten

Die Aussage „In Deutschland ist diese Form der Strafe nie gemeinrechtlich gewesen“ ist zumindest missverständlich: Die Strafe wurde auch in Deutschland angewandt. Vgl. etwa hier. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:17, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten