Diskussion:Boutonniere (Blume)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Nicthurne in Abschnitt Andreas Wild

Andreas Wild Bearbeiten

Ist dies hier Relevant?

  • Andreas Wild wurde in einer Sitzung des Bundestags am 29. November 2018 wegen einer Kornblume zur Ordnung gerufen, wie der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin später für richtig erkannte, da es als "bewusstes Tragen eines NSDAP-Symbols und Abzeichens der Schönerer-Bewegung" "die parlamentarische Würde verletze", denn zuvor schon ging Wild's Auftritt mit einer Kornblume bei einem Schweigemarsch anlässlich des 80. Jahrestages der Novemberpogrome durch die Medien.

Bundestagsabgeordneter relevant? Check. Ein Artikel existiert zumindest. Zudem ist der Vorfall zeitgeschichtlich relevant, wenngleich die Person im einzelnen nicht unbedingt in Erinnerung bleiben wird.

Kornblume als "Symbol der Schönerer Bewegung" bisher noch nicht im Artikel? Check! folglich müsste auch Schönerer in den Artikel.

Sind diese Personen "berühmt", insbesondere im Vergleich mit den hochrangigen Namen, die bereits vertreten sind? Nicht unbedingt. Allenfalls wäre ganz zynisch von trauriger Berühmtheit auszugehen. Gewissermaßen ist unberühmt sogar vom Verb abzuleiten, berühmen, rühmen, also berühmt in negativer Weise, vgl. Engl. infamous, anstatt nicht-berühmt bzw. weniger als berühmt; siehe aber auch in Veruf geraten, Unkenrufe, usw. An der wörtlichen Auslegung würde ich also nicht festhalten. Systematisch betrachtet könnte es sein, dass derlei Beispiele bisher lediglich übersehen wurden (diese Diskusionsseite ist ja noch leer). Von der Zielsetzung her ist die brisante Konnotation sicherlich relevant, aber am Rest des Artikels will ich nicht herumfummeln ggf. einen Unterabschnitt einzufügen.

So wie so behersche ich die Deutsche Sprache kaum auf dem Niveau, um den obigen Vorschlag genügend einzukürzen, dass es neben den bisherigen Einzeilern nicht zu sehr ins Gewicht fällt. Wie man richtig zitiert weiß ich auch nicht und pflege daher wörtliche Zitate einzuklammer. Schwierigkeiten bereitet mir zudem die Formulierung seiner Qualifikation, wie sie fast alle anderen Beispiele vornan stellen. Wie man Verweise richtig einfügt, und wenn ja, welche, weiß ich offenbar auch nicht. Das gesagt habend versuche ich es noch einmal, etwa so:

  • Andreas Wild, Abgeordneter der AfD im Bundestag 2018, wurde wegen des Tragens einer Kornblume zur Ordnung gerufen, die als bewusstes NSDAP-Symbol und Abzeichen der Schönerer-Bewegung gewertet wurde, und musste diese Abnehmen. [1]

Ich würde wert auf die subjektive Darstellung legen, aber die Gerichtliche Wertung als Fakt gilt, könnte man darauf auch verzichten, und die Konjunktion NSDAP-Symbol + Abzeichen muss auch nicht in Gänze rein:

  • Andreas Wild, Abgeordneter der AfD im Bundestag 2018, steckte sich eine Kornblume an im Sinne des Abzeichen der Schönerer-Bewegung. [2]

Etwas Hülfe für einen unerfahren, unberühmten Autor wäre lüb von euch. Falls nix draus würd wäre eine kurze Absage zumindest nett. --109.40.241.223 16:01, 13. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Hallo,
die Kornblume als Symbol der Deutschnationalen in Österreich ist bereits im Abschnitt "Geschichte" erwähnt. Dabei bezieht sich die Quelle jedoch nicht auf Schönerer, sondern auf die Deutschliberale Partei (Österreich). Der Verfassungsgerichtshof von Berlin bezieht sich bei seiner Schönerer-Zuschreibung auf "Wladika, Hitlers Vätergeneration, S. 192, 569". Ich habe dieses Buch nicht vorliegen, man sollte es wohl konsultieren. Bezüglich der Formulierung im Artikel würde ich eine Betonung darauf legen, dass Andreas Wild einen Ordnungsruf erhielt.--Nicthurne (Diskussion) 18:41, 14. Nov. 2021 (CET)Beantworten
  1. https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/verfassungsgerichtshof-des-landes-berlin/
  2. https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/verfassungsgerichtshof-des-landes-berlin/