Diskussion:Botschaft der Republik Indien (Bonn)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Leit in Abschnitt Außenstelle bis 2005?

Lemma Bearbeiten

Botschaft der Republik Indien (Bonn) ist IMHO kein korrektes Lemma, denn in Bonn gibt es momentan keine Botschaft der Republik Indien. Analog zur tatsächlichen Botschaft wäre Ehemalige indische Botschaft in Bonn sinnvoller, da der jetzige Status damit bereits geklärt ist. --EPsi (Diskussion) 17:19, 26. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Einspruch. Es geht um die Geschichte der Indischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (bzw. am Regierungssitz Bonn oder noch allgemeiner: in der Zeit Bonns als Regierungssitz), nicht um die Indische Botschaft in Bonn. Botschaften bestehen grundsätzlich nicht in Städten, sondern in Ländern. Eine ehemalige Botschaft kann es per Definition eigentlich nicht geben, es sei denn die Botschaft sei insgesamt aufgelöst und nicht nur verlegt worden. Oder es sind ehemalige Botschaftsgebäude gemeint, aber darum geht es hier nicht vorrangig und das Lemma lautet nicht so. Alle Botschafts-Artikel unter Kategorie:Botschaft am Regierungssitz Bonn, die allerdings alle von mir angelegt wurden, sind nach diesem Schema benannt.--Leit (Diskussion) 17:30, 26. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Wenn dem so ist, dann ist die Logik, wie die Artikel benannt sind, für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar. Hauptartikel wäre dann Indische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland, der auf Indische Botschaft in Berlin weiterleitet, was deiner Argumentation nach falsch ist und außerdem ein Gebäudeartikel ist. Wenn der Artikel die Geschichte der Indischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland in Bonn beschreibt, wäre dies auch das sinnvolle Lemma. Auch ein Unterabschnitt im Artikel Indische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland wäre denkbar um die Kontinuität der Institution zu zeigen. Lemma für die Gebäude wären Willy-Brandt-Allee 16 und Willy-Brandt-Allee 18. Die von dir beschriebene Situation ist anhand der bestehenden Artikel nicht nachvollziehbar. Logische Konsequenz: Hauptartikel Botschaft von Staat1 in Staat2, der die gesamte Geschichte enthält, falls diese nicht zu lang ist und Unterartikel Gebäude der Botschaft von Staat1 in Stadt bzw. die Bezeichnung in der Denkmalliste. --EPsi (Diskussion) 18:02, 26. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ich halte die Logik für gut nachvollziehbar, da das in Fett geschriebene Lemma in der Einleitung ausdrücklich Botschaft der Republik Indien in der Bundesrepublik Deutschland lautet. An den Botschaftsartikeln zu Berlin habe ich bislang nicht in nennenswertem Umfang mitgewirkt, sodass ich mich daran nicht orientieren kann. Es gäbe rein theoretisch folgende Möglichkeit, die m.E. die einzige systematisch richtige wäre wäre: Einen Artikel Botschaft der Republik Indien in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen, dann aber für das bzw. die Botschaftsgebäude (es gibt ja in der Regel mehr als eines, zumeist sind Kanzlei der Botschaft und Residenz des Botschafters schließlich getrennt) eigene Artikel. Das stellt sich aber in den allermeisten Fällen als unpraktisch heraus. Grundsätzlich behandeln Artikel über Institutionen häufig das Gebäude, in dem diese ihren Sitz hat, mit – insbesondere dann, wenn die Geschichte des Gebäudes eng mit der Institution verbunden ist (z.B. weil es für diese errichtet wurde). Das ist bei Botschaften häufig der Fall. Das gleiche Problem stellt sich bei den Landesvertretungen der Bundesländer beim Bund. Hier wurde ein anderer Weg eingeschlagen: Der Hauptartikel lautet z.B. Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund – also ein „Institutions-Lemma“, kein Gebäude-Lemma – aber Landesvertretung Niedersachsen (Bonn). Wobau das Gebäude natürlich mit abgehandelt wird. Die Botschafts-Artikel wie auch die Artikel zu den Landesvertretungen sind aber kombinierte Institutionen- und Gebäudeartikel. Es ist sinnvoll, beides in einem Artikel abzuhandeln – ähnlich wie zahlreiche Gemeindeartikel kombinierte Gemeinde- und Ortsartikel sind (theoretisch müsste man zwischen der Gemeinde und dem gleichnamigen Hauptort trennen).
Aufgrund der Kombination von Geschichte der Botschaft als Institution und der verschiedenen von ihr genutzten Gebäude innerhalb einer Stadt (bzw. in diesem Fall nicht nur in Bonn sondern auch in Köln) – und da man die Beschreibung beider Aspekte aufgrund gegenseitiger Wechselwirkungen nicht scharf voneinander trennen kann – sind Artikel wie der von mir heute angelegte m.E. sinnvoll. Lemma zu den Gebäuden sind ohne Weiteres möglich, wenn diese an sich sinnvoll erscheinen und genug Material vorliegt. Unter Kategorie:Botschaft in Bonn findest du zahlreiche Gebäudeartikel, die ich in diesem Gebiet angelegt habe – jedoch hat z.B. die Botschafterresidenz Saudi-Arabiens (Haus Steineck (Mehlem)) einen eigenen Artikel, die Botschaft Saudi-Arabiens mit Schwerpunkt auf dem Kanzleigebäude (Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien (Bonn)) aber auch. Im einen Fall wird man mehr auf das Gebäude eingehen, im anderen Fall mehr auf die Institution und dann gegebenenfalls einen Unterabschnitt Architektur (wie unter Botschaft von Japan (Bonn)). Andere Beispiele: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien (Bonn) und Botschaft von Rumänien (Bonn) behandeln auch die Geschichte des nach Verlegung der Botschaft dort an gleicher Stelle betriebenen Generalkonsulats mit. Diese Einrichtungen resultierten aber aus der Botschaft, sodass hier wiederum ein (ggf. zusätzlicher) Artikel Generalkonsulat des Landes XY in Bonn nicht sinnvoll erscheint.
Zusammengefasst: Da eine systematisch „richtige“ Lösung der Trennung von Institution und Gebäude erstens aktuell weder umgesetzt ist (siehe die Berlin-Artikel) noch umsetzbar erscheint, ist der Status quo m.E. akzeptabel. Man kann den Artikel Botschaft der Republik Indien (Bonn) als einen ausgelagerten oder einen Unterartikel von Indische Botschaft in Berlin ansehen, so letzterer denn zu einem Institutionen-Artkel ausgebaut würde, der sich mehr der Botschaft als solcher und nicht primär dem Gebäude widmet. Dann könnte man in der Tat einen Unterabschnitt in dem Artikel, z.B. betitelt mit Die Botschaft in der Zeit Bonns als Regierungssitz anlegen, von dem aus dann auf den Hauptartikel Botschaft der Republik Indien (Bonn) verwiesen wird. Meines Erachtens sollte aber der Berlin-Artikel nicht mit zu vielen ortsbezogenen Details von Bonn überfrachtet werden. Darum eben diese „Auslagerung“.--Leit (Diskussion) 18:26, 26. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Älteste Botschaft in Bonn? Bearbeiten

In dem Buch Vom Parlaments- und Regierungsviertel zum Bundesviertel. Eine Bonner Entwicklungsmaßnahme 1974–2004 (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn 2004) wird die indische Botschaft als die älteste in Bonn ansässige Botschaft (S. 143) bezeichnet. An anderer Stelle in demselben Buch (S. 136) ist das Jahr angegeben, auf das sich diese Aussage bezieht: seit 1950 am Rheinweg ansässigen Indischen Botschaft. Es bleibt zu prüfen, ob dem nichts widerspricht oder Zweifel daran anzumelden sind. Den Status einer Botschaft erhielt die diplomatische Mission Indiens jedenfalls erst im November 1951, aber entscheidend ist natürlich, seit wann sich diese Mission überhaupt in Bonn an der angegebenen Adresse befand. Bei der Aussage älteste Botschaft in Bonn müsste man aber schon den November 1951 zu Grunde legen, denn älteste Mission in Bonn kann für die indische bei dem Jahr 1950 nicht zutreffen; es ist nämlich bekannt, dass bereits im Dezember 1949 einige Missionen einen festen Standort in Bonn und Umgebung hatten.--Leit (Diskussion) 16:29, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

...diese dissertation (2001) beginnt mit dem satz: Das 1947 unabhängig gewordene Indien ließ seinen Botschafter im Frühjahr 1951 in Bonn akkreditieren, die Bundesrepublik den ihren ein Jahr später in New Delhi. lg, --NBarchiv (Diskussion) 19:44, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Außenstelle bis 2005? Bearbeiten

Mindestens bis April 2005 erscheint in dem Verzeichnis des Auswärtigen Amtes noch eine Außenstelle der indischen Botschaft an der Dottendorfer Straße 86. Allerdings sind dort weder eine bestimmte Abteilung noch Angehörige der Botschaft eingetragen. Interessenterweise befand sich an der Adresse früher einmal die Presseabteilung der indischen und zuletzt die Kulturabteilung der indonesischen Botschaft.--Leit (Diskussion) 22:57, 7. Nov. 2015 (CET) Bereits mit Stand vom 18. August 2001 sind auf der Website der indischen Botschaft alle Abteilungen in Berlin verzeichnet – was aber nicht aussagekräftig ist, da noch am 5. Mai 2001 auf wohl veraltetem Stand die gesamte Botschaft in Bonn verzeichnet ist.--Leit (Diskussion) 13:49, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

...der eintrag für das Walter-Faber-Haus(Dottendorfer Straße 86) könnte auch ein fake dieser sog. "visa-beschaffungsagentur"(stand v. januar 2005) sein. die bieten heute noch visa für indien an. lg, --NBarchiv (Diskussion) 20:23, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Normalerweise müsste ein Fake ausgeschlossen sein, da die Standort-Angaben direkt von den diplomatischen Vertretungen stammen. Gruß--Leit (Diskussion) 21:44, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten
...ok - fake iss vielleicht das falsche wort. sagen wir vorsichtig "konsulatsfunktion wurde von der botschaft 'outgesourced', einer privaten agentur überlassen". denn bloßer zufall scheint mir zu unwahrscheinlich: dass man in genau diesem haus genau das bekommt, weswegen man normalerweise ein konsulat aufsuchen muss... lg, --NBarchiv (Diskussion) 23:08, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Bei dem genau passenden Stand Jan. 2005 ist das wohl nicht auszuschließen (auch wenn die jeweils für die Dottendorfer Straße 86 angegebenen Telefonnummern nicht übereinstimmen). Ein Fehler wäre es auf jeden Fall, da das Verzeichnis nur diplomatische und nicht formal nur konsularische Vertretungen (WÜD vs. WÜK) enthält und eine private Agentur als offizieller Teil selbst eines (General)Konsulats wäre vermutlich einmalig. Bei der Durchsicht der mir seit heute vorliegenden historischen Liste des diplomatischen Korps in Bonn-Bände fällt mir allerdings auf, dass diese informativer und zuverlässiger sind als die neueren Verzeichnisse des Auswärtigen Amts. Gruß--Leit (Diskussion) 23:25, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Für die Schließung zumindest der Konsularabteilung der Außenstelle lässt sich zwar ebenfalls kein exaktes Datum herausfinden, die vorhandenen Hinweise belegen aber, dass sie im Frühjahr 2002 erfolgt sein muss. Der Konsularbezirk der Außenstelle umfasste Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Im Mai 2002 eröffnete das indische Generalkonsulat in München, das für Bayern und Baden-Württemberg zuständig ist und bereits im März 2002 wurde Nordrhein-Westfalen dem Konsularbezirk des indischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main zugeschlagen.--Leit (Diskussion) 12:04, 30. Nov. 2015 (CET) Abermals ist eine Korrektur nötig, die in dieser Sache nun definitiv letzte: Der Konsularbezirk der Außenstelle kann nicht Baden-Württemberg umfasst haben, da im Mai 2000 an den indischen Generalkonsul in Frankfurt am Main auch das Exequatur für den Konsularbezirk Baden-Württemberg erteilt wurde und selbiges durch den damaligen Internetauftritt der indischen Botschaft bestätigt wird. --Leit (Diskussion) 13:20, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten