Diskussion:Bonifacius Amerbach

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt römisches Recht

römisches Recht

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Angeblich hat B. Amerbach laut Einleitung „insbesondere“ das römische Recht rezipiert. Warum wird dazu im weiteren Fortlauf nichts ausgeführt? war es möglicherweise belanglos? Dann hat das in der Einleitung aber auch nichts zu suchen.--Stephan Klage (Diskussion) 15:02, 28. Mai 2017 (CEST)Beantworten