Fotos vom Einsatz der Body-Cam in Deutschland

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Ein oder mehrere Fotos vom Einsatz der Body-Cam in Deutschland wäre prima. Bitte dazu die Hilfe:FAQ zu Bildern beachten. --Johann56 (Diskussion) 08:06, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten


Sehr einseitiger Artikel ...

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zu Gunsten der Selbstherrlichkeit von Beamten - völlig unerwähnt bleibt die Tatsache, daß einseitig eingesetzte Überwachungstechnik (die Bodycam läßt ihrem Träger die Hände frei und ihn damit Handlungsfähig - was bei "Smartphone"-Kameras in der Hand des Normalbürgers nicht der Fall ist) einen totalitaristischen Staatsverständnis in Theorie, mentaler Akzeptanz und realiter massiv Vorschb leistet: die Beamten sind dei besseren Menschen - mit Privilegien ausgerüstet - d.h.: Diese Technik bringt uns zurück in ein mittelalterliches, antidemokratisches und antirechtsstaatliches (Bodycams schaffen REGELMÄSSIG einen unmittelbaren Beweisnotstand für den Normalbürger, da nicht jeder eine Kamera (immer dabei!) hat!!) Gesellschaftsverständnis: Der Machthaber hat Privilegien - das Volk nicht. - KEIN WORT DAVON in diesem Artikel! D.h.: er läßt JEGLICHE enzyklopädische Objektivität vermissen! D.h. - ist reine einseitige Meinungsmache und Propaganda! DESHALB: Löschantrag! Hella (nicht signierter Beitrag von 80.132.86.123 (Diskussion) 15:05, 12. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Hallo 80.132.86.123 wie wäre es mit einem Abschnitt Kritik, da könnte man ja dann Argumente gegen den Einsatz der Body-Cam bringen. Von Meinungsmache kann hier m.A.n. nicht die Rede sein. Es werden halt Fakten über den Einsatz dieser Kameras in Deutschland und anderen Ländern (mit jeweiligen Quellenangaben) angeführt. Du kannst Dich gerne an der weiteren Bearbeitung des Artikels beteiligen.--Johann56 (Diskussion) 15:53, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Habe nun einen Abschnitt Kritik angefügt und mit Quellenangabe versehen.--Johann56 (Diskussion) 16:17, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Ich hoffe, Deine Privatmeinung ("totalitaristisches Staatsverständnis") kommt auf der Vorderseite nicht zum Tragen. Der Grund für den Einsatz ist nicht eine Überwachung der Bürger, sondern um Aufklärung von Angriffen auf Beamte. Die Body-Cam-Aufzeichnung ist sogar objektiv, da das Bildmaterial vor Manipulation ziemlich sicher ist (was aber die Vernichtung des Datenträgers nicht ist). Ein weiterer Grund ist, dass die Angriffe gar nicht erst stattfinden (der potentielle Täter denkt sich, Mist, dann wird alles filmisch dokumentiert, also lass ich das lieber). Letztlich (das ist meine Privatmeinung) dient die BodyCam auch dazu, dass die Einsatzfähigkeit der Beamten aufrechterhalten werden soll (Behandlungskosten, Arbeitsausfall, bleibende Gesundheitsschäden und Außendienstfähigkeit [die Ausbildung kostet den Staat 300.000 € pro Beamter]). Dennoch begrüße ich die kritische Betrachtung. --109.43.3.105 16:10, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Das mit dem "totalitaristisches Staatsverständnis" kann ich nicht nachvollziehen - im Gegenteil: in den USA fordern z.B. Bürgerrechtler den Einsatz zum Schutz vor Übergriffen durch die Polizei (s. Artikel mit Quellenangabe). --Johann56 (Diskussion) 16:55, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Vielleicht sollte die folgenden, meiner Einschätzung nach sachlichen Artikel in den Artikeltext oder in die Quellensammlung einarbeiten oder entsprechende Links setzen: https://www.tagesschau.de/inland/bodycams-polizei-101.html und https://community.beck.de/2016/10/12/datenschutz-und-body-cams-nicht-nachvollziehbare-bedenken und https://community.beck.de/2017/11/29/body-cams-mittlerweile-wohl-nachgewiesenermassen-effektiv-im-einsatz-aber-nach-wie-vor-buergerunfreundlich-in --2003:E7:7F4C:2001:487C:6F93:CEE8:DEC6 20:21, 2. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Habe die Quelle Tagesschau aus Ihrer Anregung eingefügt. Vielen Dank!--Johann56 (Diskussion) 21:05, 2. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Original Paper Journal of Quantitative Criminology September 2015, Volume 31, Issue 3, pp 509-535

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zur Info:

Barak Ariel, William A. Farrar, Alex Sutherland: The Effect of Police Body-Worn Cameras on Use of Force and Citizens’ Complaints Against the Police: A Randomized Controlled Trial. In: Journal of Quantitative Criminology. Band 31, Nr. 3, September 2015, S. 509, doi:10.1007/s10940-014-9236-3.

-sj 09:03, 1. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Umgang mit Filmmaterial

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Es ist zwar in jedem Staat und jedem Bundesland anders, aber vielleicht kann man mit deutschen Verhältnissen mal anfangen.

Wie sieht das mit der Aufbewahrung auf? Angenommen, ein Beamter hat es beim Brechen des Widerstands übertrieben und wird wegen Körperverletzung angezeigt, kann sein befreundeter Kollege dann die Aufzeichnung irgendwie im Vorfeld (bevor es Beweismittel wird) verschwinden lassen? --109.43.3.105 16:10, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Das wäre dann eine Strafvereitelung im Amt. Da die Behörden sicherlich eine Dokumentation der Videoaufzeichnungen machen, wäre das Entdeckungsrisiko doch sehr hoch... Einfach so mal löschen... denke ich wird nicht möglich sein--Johann56 (Diskussion) 17:00, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Nutzung durch Privatpersonen nicht abgedeckt

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Der Artikel reduziert due Thematik auf die Nutzung von Body-Cams durch staatliche und halbstaatliche Entitäten. Hier auf der Diskussionsseite wird auch die Thematik diskutiert (besser: beklagt), dass es sich um eine einseitige Überwachungsmaßnahme handele.

Diese Technologie ist jedoch auch Privatpersonen verfügbar, sodass die zumindest theoretische Möglichkeit besteht, durch eine konsequente Nutzung dieser Technologie auch das Bild "der anderen Seite" zu dokumentieren. Dies ist in Deutschland – wenn nicht sogar in ganz Europa – jedoch sicherlich ein rechtliches Minenfeld.

Daher finde ich es sehr schade, dass die Thematik der Nutzung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum nicht betrachtet wird. --thosch66 (Diskussion) 18:04, 13. Jul. 2020 (CEST)Beantworten