Diskussion:Bodenschätzungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:C0:2723:E580:E4CD:B722:C39F:7B3D in Abschnitt Neufassung des Bodenschätzungsgesetzes

Neufassung des Bodenschätzungsgesetzes Bearbeiten

Die Texte der Seite sind zu überarbeiten, da die Novellierung Veränderungen ergab,

Gelinde gesagt, stimmt das, allerdings sollte man das nicht harmlos "Veränderung" nennen, sondern wohl eher zutreffend als eine Banalisierung höherer Werte stigmatisieren... Aber halt typischer Ausfluss einer zeitgenössischen "Herrschaft der Minderwertigen" (Edgar Julius Jung). Man vergleiche einmal die Neufassung "§ 1 - Umfang und Zweck - Zweck der Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Bundesgebietes einheitliche Bewertungsgrundlagen zu schaffen...." mit der Einleitung des Originals von 1934: "Für den Zweck einer gerechten Verteilung der Steuern...." Bei näherer Beleuchtung dieser bündigen Präambel erkennt man darin unschwer fast eine halbe Bibel. Insbesondere, wenn dem Betrachter dazu bekannt ist, daß es damals gerade die reichen und wohlhabenden Mitglieder der Schätzungskommissionen waren ("Landadel"), die die praktische Arbeit der Bodenschätzung an Abermillionen Bodenlöchern und Bodenproben durchführten, aus freien Stücken - in dem Bewusstsein, daß sie es hauptsächlich sein werden, die danach die hohen aber gerechten Steuern auf die Fruchtbarkeit ihrer Äcker bezahlen werden! Unserem einfachen Landvolk war das ja gar nicht möglich, eine solch herausfordernde, akademische Arbeit, wie die Bodenschätzung, zu vollziehen. Die zitierte "Präambel" ist übrigens Originalton Hitler und alleine der Führer hat das Gesetz bzw. Gerechtigkeitsprojekt auch unterschrieben, anstelle des eigentlich zuständigen Reichsfinanzministers. Das zurückhaltende Auftreten könnte eventuell auf die von Vizekanzler Franz von Papen in seiner "Marburger Rede" geäußerte Kritik zurückzuführen sein. Nur mal so als Arbeitshypothese gesagt. Ich glaubs aber nicht wirklich, denn das nicht-ad-hoc-Projekt war ja geradezu die Antithese zu den linken Bestrebungen der Strassers und Röhms nach unfreiwilliger Enteignung und Verstaatlichung großer Vermögen. Was machen wir denn jetzt mit diesem unfertigen Lemma? 2003:C0:2723:E580:E4CD:B722:C39F:7B3D 19:26, 28. Okt. 2020 (CET) EkupilzBeantworten