Diskussion:Bodenfreiheit
Man spricht kaum Deutsh?
Bearbeiten"Beleutungs- und Lichtsignaleinrichtungen" - in dem Stil wie der ganze Artikel, weg damit oder grundlegend neu. --141.91.129.7 16:26, 13. Sep. 2010 (CEST)
- Dies ist ein Wiki, jede konstruktive Mitarbeit ist herzlich willkommen.--NSX-Racer | Disk | B 11:58, 14. Sep. 2010 (CEST)
Aus dem Artikel hierher verschoben: Bodenfreiheit
BearbeitenOben genannten Anhang II, Absatz 5.1.9 gibt es in der aktuellen Fassung des VdTÜV nicht mehr, der die Fassung, aus dem dieses Zitat stammt, ersetzt. Allerdings weiß ich nicht, inwiefern "Österereich" die "neuen Anforderungen" des aktuellen VdTÜV 751 Merblattes angepasst hat: Dort werden nämlich im Absatz 5.6. nur 80mm minimale Bodenfreiheit bei voll beladenem Fahrzeug gefordert (alles andere gleich der oberen Beschreibung) - aber es gibt dort auch eine interessante Ausnahme von diesen 80mm bei Fahrwerksänderungen (O-Ton): "Weist das Serienfahrzeug schon eine geringere Bodenfreiheit auf, so darf das geänderte Fahrzeug auch eine geringere Bodenfreiheit als 80mm haben, darf allerdings den minimalen Wert der Bodenfreiheit des Serienfahrzeugs nicht unterschreiten."
Wer´s komplett lesen möchte: Hier das Zitat des kompletten Absatz 5.6. des aktuellen VdTÜV Merkblattes 751, 08/2008, Anhang II (Verband der TÜV e.V. Friedrichstrasse 136, 10117 Berlin): "Ein Fahrbahnkontakt sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere von Achsaufhängungen, Ölwannen, Brems- und Kraftstoffleitungen, sowie Kraftstoffbehältern und deren Anbau- und Befestigungsteilen muss unter betriebsüblichen Bedingungen ausgeschlossen sein. Dies ist durch entsprechende Fahrversuche sicherzustellen. Maßgeblich für Fahrbahnkontakte der Bodengruppe ist die minimale dynamische Bodenfreiheit eines Fahrzeugs, die durch den vom Fahrzeughersteller konstruktiv vorgegebenen Einfederweg begrenzt wird. Fahrwerksänderungen ohne Änderung der Einfederwege: Fahrwerksänderungen, die keine Veränderung der Einfederwege bewirken, wie z. B. Austausch der Serienfedern haben aus o. g. Gründen keinen Einfluss auf die Möglichkeit der Entstehung von Fahrbahnkontakten. Die Änderung der statischen Bodenfreiheit kann hier unberücksichtigt bleiben. Fahrwerksänderungen mit Änderung der Einfederwegbegrenzung: Bei Fahrwerksänderungen mit Änderung der Einfederwegbegrenzung (z. B. Veränderung von Endanschlägen und/oder Dämpferfunktionsmaßen) kann der Bodenabstand in bestimmten Fahrsituationen geringer sein, als der des Serienfahrzeugs. In diesem Fall ist das Maß der Einfederwegänderung gegenüber dem Serienfahrzeug zu ermitteln und im Teile-/Typgutachten anzugeben. Als Richtwert für eine ausreichende Bodenfreiheit unter starren Teilen der Bodengruppe gelten 80 mm gemessen bei zulässiger Achslast. Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie sich nach einem Bodenkontakt wieder in ihrer ursprünglichen Anbaulage befinden. Eine Unterschreitung des Wertes von 80 mm ist nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug auch im serienmäßigen Zustand bei zulässiger Achslast eine geringere Bodenfreiheit aufweist. Der so ermittelte Wert des Serienfahrzeugs gilt dann als Grenzwert. Bei Luftfederungen mit veränderten Einfederwegen ist durch Fahrten im drucklosen Zustand sicherzustellen, dass ausreichende Notlaufeigenschaften vorhanden sind. Dazu muss das unbeladene Fahrzeug bei Freigängigkeit aller Fahrwerksteile wie z. B. Räder, Antriebswellen, Stabilisatoren auf ebener Straße fahr- und lenkbar sein bis zu einem Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h." (nicht signierter Beitrag von 84.133.47.238 (Diskussion) ) Hierher verschoben von --NSX-Racer | Disk | B 00:01, 15. Jun. 2011 (CEST)
- Allgemeine Angabe der Bodenfreiheit bei Autos ( z. B. Skoda Fabia 1 = 140 mm oder Octavia (erste Generation) laut ADAC 120 mm - in welchen Zustand wird die gemessen? Ist das genormt, z. B. mit einer Person mit 75 kg und halbvollen Tank gemessen? An sich muß auch bei voller Beladung bei stehendem Fahrzeug eine Mindestbodenfreiheit garantiert sein.--32 Fuß-Freak (Diskussion) 16:32, 28. Feb. 2023 (CET)
Bodenfreiheit zwischen den Achsen
BearbeitenIst das Bild korrekt oder gilt das mit dem Kreis nur zwischen den Achsen? --Suricata (Diskussion) 09:56, 30. Mär. 2014 (CEST)
unbelegt => vorerst raus
Bearbeiten.. steht im Artikel Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen.
Beleg ? (wo steht das ?) Vor Jahrzehnten gab es unlackierte Spoiler, die tatsächlich aus einem gummiartigen Material waren. Die sind afaik "ausgestorben" / von lackierten Spoilern verdrängt worden. Lackierte Spoiler können afaik nicht elastisch sein - der Lack würde abplatzen, wenn die Spoilersubstanz verformt würde.
Ich nehme den Satz raus; wer ihn belegen kann kann ihn gerne wieder reinstellen. --Neun-x (Diskussion) 05:48, 9. Feb. 2016 (CET)