Diskussion:Bischofskonferenz

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Alfrejg in Abschnitt Episkopat

Hat diesen Test mal jmd. kritisch ! überprüft ? Evtl. Leute, die sich auch entsprechend der Materie im Kirchenrecht auskennen oder heimisch fühlen.. Für mich persönlich hat jeder unwidersprochene Artikel einen fahlen Beigeschmack. Unabhängig von der Thematik bin ich persönlich der Meinung das jeder ! Text, der nur aus einer einzelnen Feder stammt, und m.M nach ist es bei diesem Beitrag der Fall, kritisch zu betrachten ist...Findet sich nicht ein Jurist mit dem Schwerpunkt "katholisches/Protestantisches Kirchenrecht" der hier mal objektiv drüberschauen könnte ?

Gruß Kroq (nicht signierter Beitrag von 91.55.89.66 (Diskussion | Beiträge) 04:32, 26. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Wo genau liegen deine Kritikpunkte? Dann liefere ich gerne noch weitere Quellen nach. Im Augenblick halte ich alle Kernaussagen für ausreichend referenziert, entweder durch Verweis auf ein Standardwerk zum kath. Kirchenrecht oder zum CIC selbst. Gruß--Moguntiner 10:00, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Definition

Bearbeiten

Da steht „Eine Bischofskonferenz ist ... zentrales Koordinierungsorgan der katholischen Bistümer.“ Es gibt aber auch orthodoxe und evangelische Bischofskonferenzen.--UlrichAAB [?] 06:21, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Episkopat

Bearbeiten

Ich vermisse den Begriff Episkopat (siehe z.B. deutscher Wortschatz). Sollte m.E. auch in der Einleitung stehen, kenne mich aber für einen Vorschlag nicht ausreichend aus. --Alfrejg (Diskussion) 09:23, 25. Mai 2020 (CEST)Beantworten