Diskussion:Bildungsevidenz

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Hieronymusz

Was hier fehlt, ist die Begruendung fuer dieses Projekt. Es wird ja sicherlich zumindest einen vorgeschobenen Grund geben, oder?

Ja, gibt es; außerdem sind im Artikel noch einige sachliche Fehler, betreffend die Länge der Speicherdauer (die Datensätze sind 60 Jahre nach der letzten Eintragung zu löschen, siehe BILDOK), die Art der zentral gespeicherten Daten (z.B.: Verhaltensnoten, Unterrichtsfächer, Schulveranstaltungen werden nicht abgespeichert und auch nicht das Religionsbekenntnis). Wer es sich leichter machen möchte und nicht Gesetzestext und Verordung zur Verifizierung durforsten möchte (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/9076/Bundesgesetz-2002.pdf , relevant ist Paragraph 9 (2) ), kann auch das Formblatt im Archiv des Bildungsministeriums ansehen, das von den Schulen verwendet wurde (http://archiv.bmbwk.gv.at/medienpool/10620/Schuelerblatt_03.pdf)

Stelle deshalb folgende Änderung zur Debatte:

Bildungsevidenz

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Die Bildungsevidenz ist ein Projekt des österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Das Bildungsdokumentationsgesetz (BILDOK) sieht die Erhebung und Speicherung von statistischen Daten vor, die für Bildungsplanung und Bildungspolitik relevant sind. <ref> www.bildok.at </ref> Seit der Einführung ist die Bildungsevidenz umstritten. Von vielen Gruppen wurde die Sorge geäußert dass die Daten gegen eine missbräuchliche Verwendung ungenügend geschützt seien. Im Detail sieht das Gesetz vor, dass die für die Bildungspolitik relevanten Daten wie Schulerfolg, Besuch eines bilingualen Unterrichts oder Nutzung der Nachmittagsbetreuung aber beispielsweise keine Daten wie Noten oder Verhaltenshinweise dem Bildungsregister bzw. der Bildungsevidenz, einer zentralen Datenbank, übermittelt und dort 60 Jahre lang gespeichert werden. <ref>siehe: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/9076/Bundesgesetz-2002.pdf</ref> Dies war notwendig geworden, da die Volkszählung, über die diese Daten bis dorthin ermittelt wurden, abgeschafft worden war. Mit Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz verlangte die Datenschutzkommission, dass diese Daten nur dann zentral abgespeichert werden durften, wenn zuvor die Sozialversicherungsnummern, die als Kennzeichen zur Erstellung von Bildungsverlaufsstatistiken mit abgefragt wurden, nicht rückführbar verschlüsselt würden. Obwohl dem entsprochen wurde, blieben Sorgen, dass eine missbräuchliche Verwendung Bildungsdokumentation nicht ausgeschlossen werden könne, bestehen. Besonders scharfe Kritik äußerte der Verein ARGE Daten, der der zuständigen Ministerin, Elisabeth Gehrer in den Jahren 2002 bis 2004 je einen Big Brother Award verlieh.


Hieronymusz 19:41, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Der Diskussion auf der Gehrer-Seite entsprechend schlage ich vor, den letzten Absatz wie folgt zu ändern:

Obwohl dem entsprochen wurde, blieben Sorgen, dass eine missbräuchliche Verwendung Bildungsdokumentation nicht ausgeschlossen werden könne, bestehen. Dies führte zu massiven Protesten, etliche Eltern verweigerten die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer ihrer Kinder. Besonders scharfe Kritik äußerte der Verein ARGE Daten, der Gehrer in den Jahren 2002 bis 2004 je einen Big Brother Award verlieh. Die Nachfolgerin Gehrers, Claudia Schmied, kündigte an, das Bildungsdokumentationsgesetz zu novellieren, um mögliche Sicherheitslücken zu schließen.

Hieronymusz 19:18, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten