Wieso Revision bei Erfolg? Bearbeiten

"Der Arbeitgeber war dann in der Berufung (2. Instanz: LArbG Düsseldorf - 1. Dezember 1982 - AZ: 12 Sa 1311/82) erfolgreich mit seinem Antrag, die fristlos ausgesprochene Kündigung in eine fristgerechte umzudeuten.

Gegen das LArbG-Urteil legten beide Parteien Revision beim BAG ein." - Wieso legt der Arbeitgeber Revision ein, wenn er doch erfolgreich war? Gruß, --62.220.2.102 18:06, 24. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Vollständigkeit - wie entschied das Berufungsgericht? Bearbeiten

Der Vollständigkeit halber wäre es interessant zu wissen, wie das Berufungsgericht entschieden hat. Klar, es geht um das Grundsatzurteil des BAG, aber dessen Entscheidung musste schließlich trotzdem noch interpretiert werden - und wurde ja wohl auch vom Berufungsgericht, oder? -- craesh 17:34, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten