Diskussion:Betriebsvereinbarung

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Heinz.Biermann

Ich habe da doch etwas andere Ansichten über das Wesen der Betriebsvereinbarungen. Zum Teil gehören die im §87 BetrVG aufgeführten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu den Betriebsvereinbarungen. Betriebsvereinbarungen sind auch einseitig (vom Unternehmer) kündbar. Allerdings haben einige B. bis zur Neuregelung (vgl. §87 BetrVG) weiter Bestand (§77 Abs 5f BetrVG). Da ich ungern in die Artikel anderer hieneinkorrigiere, bitte ich Dich, den Artikel zu überarbeiten. MfG Brasseur 131206


Regelungsgegenstand

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Die Aussage, § 77 Abs. 3 BetrVG würde Regelungsabsprachen über tarifübliche Regelungen nicht sperren (Vorrangtheorie), ist heftigst umstritten (vgl. Fitting, § 77 BetrVG, Rn. 109ff). Der Streit geht so weit, daß sich selbst die Instanzgerichte von der vom BAG bevorzugten Meinung abwenden und die "Zweischrankentheorie" bevorzugen, nach der die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG auch die Mitbestimmung sperrt. Die Aussage im Artikel ist in ihrer Absolutheit daher falsch. Das muß korrigiert oder zumindest ergänzt werden. --Heinz.Biermann 01:02, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten