Diskussion:Betreuungsbehörde

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2003:D4:6743:2981:49F7:8041:8158:3899 in Abschnitt Veraltete Stellen

Veraltete Stellen Bearbeiten

§ 289 FamFG, auf den unter "Bestellung zum Behördenbetreuer" verwiesen wird, ist inzwischen weggefallen. Der ganze letzte Absatz "Betreuungsbehörde kann ausnahmsweise als Betreuer bestellt werden" scheint außerdem nur zusammenzufassen, was weiter oben steht, nur mit veralteten Paragraphen. Was da in § 1900 BGB (inzwischen auch weggefallen) stehen soll, steht wohl jetzt in § 1818 BGB, wie weiter oben auch im Artikel erläutert wird. --2003:D4:6743:2981:49F7:8041:8158:3899 20:43, 16. Aug. 2023 (CEST)Beantworten