Brutto/Netto Bearbeiten

"93% des Bruttos als Brutto"? Das ist zumindest sehr seltsam formuliert.

Der Satz stammt bestimmt von einem Beamten. Die legen nämlich immer sehr viel Wert darauf, dass sie ihre Altersvorsorge selbst finanzieren und nicht - wie manch anderer denkt - nach ihrer Pensionierung dem Staat auf der Tasche liegen ... -- 81.14.155.49 00:25, 30. Aug 2004 (CEST)
...und schon mal überlegt, warum die Beamten Wert darauflegen, mhm? --Hypnosekröte 15:32, 15. Jul 2005 (CEST)

Wie sieht es denn nun genau aus mit dem Versteuern bzw. den Abzügen. Der Angegebene Sold ist doch sicher nicht Netto, oder?

(nicht(?)erledigt) Zahlen Bearbeiten

Warum sind hier keine konkreten Zahlen ? Ohne Zahlen kann man doch überhaupt nichts damit anfangen... --mtl 12:35, 4. Aug. 2008 (CEST)

Die Zahlen waren in einem anderen Artikel versteckt, Sie wurden hierher verschoben.--Juliabackhausen 09:22, 12. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hm, Zahlen finde ich sinnvoll, aber eine ganze Bes.tabelle ist ein bisschen viel, und macht die Sache unübersichtlich (außerdem sind die Angaben schon veraltet, hängen z.T. vom Bundesland ab, usw.). Ich schlage vor, die Tabelle durch einen kurzen Text zu ersetzen, der die verschiedenen Bes.ordnungen (A,B,W...) auflistet, mit kurzer Angabe zu Grundgehältern. Habe einen entspr. Abschnitt weiter unten eingefügt ("Typische Höhe der Bezüge"). Kann die Tabelle so entfallen? Verlinken sollte genügen. Sleske 13:33, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Nein. Es ist eine sehr große Schwierigkeit über Weblinks herauszubekommen, wie die Bezüge gerade sind. Aber A-Besoldung reicht von "nichts" bis "reich". Das ist mehr als unerquicklich, wenn da nur eine Spannbreite steht. Die Tabelle kann/soll/darf nicht rausfliegen. Du kannst sie gerne verbessern, aktualisieren, auf den neuesten Stand bringen oder mit zusätzlichen Kommentaren versehen, dass sie nur für Bundesbeamte gilt. Aber sie gibt sehr gute Anhaltspunkte. Insbesondere da ganz klar geregelt ist, welcher Beruf mir welche Besoldungsgruppe einbringt, ist es gut, wenn man das in der Wikipedia findet.--Juliabackhausen 15:01, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ich selbst besuche diese Seite bestimmt wöchentlich um mir über gewisse Gehaltshöhen Klarheit zu verschaffen. Ich finde es ja gerade schön, dass diese übersichtlich in der Wikipedia stehen und nicht verstreut unter etlichen Weblinks in komisch formatiert Tabellen.--Juliabackhausen 15:03, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Entschuldige, aber das überzeugt mich nicht. Detaillierte Tabellen wie diese sprengen meiner Meinung nach den Rahmen von Wikipedia. Und im übrigen ist exakt die Tabelle aus dem Artikel direkt unter dem ersten Weblink ("Offizielle Besoldungstabellen des Bundesministerium des Innern") zu finden. Das simple Kopieren von Informationen ist nicht Sinn einer Enzyklopädie. Siehe dazu etwa Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist: 7. Wikipedia ist keine Rohdatensammlung großer Mengen strukturierter Daten. Ich habe die Tabelle daher entfernt; dafür habe ich einen Hinweis auf die offziellen Tabellen in den Artikeltext aufgenommen. P.S.: Wie du brauche ich auch häufiger die offiziellen Gehaltshöhen. Das ist sehr übersichtlich unter http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/ dargestellt (ist übrigens auch ein Weblink im Artikel ;-)). Nimm für die Tabellen lieber das als Wikipedia. Sleske 02:59, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Besoldung in anderen Artikeln Bearbeiten

Es fehlen in allen Artikeln der Politischen Ämter und beamten Berufsgruppen die Besoldung.

Beispiele:

Amtsgehalt Berechnungsgrundlage nach BBesO B 10 oder B 11 (Alle Beträge in Euro) Bund Bundeskanzler: 1 2/3 B 11 = 15832 Bundesminister: 1 1/3 B11 = 12860 Baden-Württemberg Ministerpräsident: 120 % B 11= 12425 Minister: B11= 10354 Bayern Ministerpräsident: B11 + 7/25 = 13253 Minister: B11+ 3/16 = 12295 Berlin Regierender Bürgermeister: 120 % B 11= 12424 Bürgermeister: 107 % B 11 = 11078 Senatoren: B11 = 10354 Brandenburg Ministerpräsident: 109 % B11=11285 Minister: B11= 10354 Bremen Hamburg Senatoren: 123 % B11=12735 Hessen Ministerpräsident: 119 % B11= 12321 Minister: B 10 + 1/13= 10274 Mecklenburg-Vorpommern Ministerpräsident: 110 % B 11=11389 Minister: 110 % B 10=10296 Niedersachsen Ministerpräsident: 121,4 % B11=12569 Minister: 107,55 % B 11= 11135 Nordrhein-Westfalen Ministerpräsident: 1 1/3 B 11= 13805 Minister: 1 1/5 B 11 12425 Rheinland-Pfalz Saarland Ministerpräsident: 110 % B11=11389 Minister: B 11=10354 Sachsen Ministerpräsident: 120 % B 11= 12424 Minister: B11=10354 Sachsen-Anhalt Ministerpräsident: 110 % B11=11389 Minister: B 11 10354 Schleswig-Holstein Ministerpräsident: 109,3 % B11=11316 Minister: 109,3 % B 10= 10427 Thüringen Ministerpräsident: 120 % B11=12424 Minister: B 11: 10354


Übergangsgeld Für ersten drei Monate: Amtsgehalt + Ortszuschlag bzw. Amtsgehalt + Familienzuschlag Für den Rest der Bezugszeit die Hälfte dieser Bezüge (in der Regel, wenige Ausnahmen) Bund Für mindestens sechs Monate und höchstens drei Jahre Baden-Württemberg Für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre Bayern Für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre Berlin Für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre Brandenburg Für mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre Bremen Hamburg Für mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre Hessen Für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre Mecklenburg-Vorpommern Für höchstens zwei Jahre Niedersachsen Für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre Nordrhein-Westfalen Für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre Rheinland-Pfalz Saarland Für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre Sachsen Für mindestens drei Monate und höchstens drei Jahre Sachsen-Anhalt Für mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre Schleswig-Holstein Für höchstens zwei Jahre Thüringen Für mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr


Ruhegehälter Das Ruhegehalt berechnet sich grundsätzlich aus den ruhegehaltfähigen Amtsbezügen (Amtsgehalt+Orts-bzw.Familienzuschlag). Da diese Beträge teils auf individuellen Faktoren beruhen und die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, wird das Ruhegehalt hier nur aus dem Amtsgehalt berechnet, um eine einheitliche Grundlage zu gewährleisten. (Alle Beträge in Euro)

Abkürzungen: Lj. = Lebensjahr BuKa=Bundeskanzler BuMi=Bundesminister MP= Ministerpräsident M=Minister

Bund 2 J. Amtszeit+ 60.Lj.15 1/3 %: BuKa=2460;BuMi=2112 3 J. Amtszeit+55.Lj.19,13%: BuKa=3301;BuMi=2641 4 J. Amtszeit+55Lj. 27,74%: BuKa=4787; BuMi=3830 Mit jedem weiteren Amtsjahr Erhöhung um 2,39167 % bis zu 71,75 %: BuKa=12381; BuMi=9905 Baden-Württemberg 5 J. Amtszeit+55 Lj. 40%: MP=4970; M=4141 Für jedes weitere Jahr Erhöhung um 3 % bis zu 75 %: MP=9318; M=7765 Bayern 5 J. Amtszeit+60 Lj. (bei 8 J. Amtszeit: 55 Lj.)31,5% : MP=4175; M=3873 Für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5% bis zu 75 %: MP=9940; M=9921 Berlin 4 J. Amtszeit+55 Lj. (bei einer Amtszeit von weniger als 10 J. keine Altersgrenze) 29 %: RegB=3603;Bürg=3213;Senat=3063 Für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5% bis zu 75%: RegB=9318; Bürg=8308; Senat=7766 Brandenburg 5 J. Amtszeit+60.Lj (bei Amtszeit länger als 10 J. 55 Lj.) 35 %: MP=3950;M=3624 Für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5 % bis zu 75 %: MP=8464; M=7765 Bremen Hamburg 4 J. Amtszeit, dann für jedes Jahr 2,5 %+ für jedes vollendete Lj. Bis zum Eintritt in den Senat 1 1/4 %, höchstens 25 % : Senatoren= 4457 bei Eintritt im Alter von über 25 Jahren nach vier Amtsjahren Der Höchstsatz beträgt 75 %: Senatoren=9951 Hessen 2 J. Amtszeit+55.Lj. 15 1/3 %: MP=1885; M=1572 3 J. Amtszeiz+55Lj. 20 %: MP=2464;M=2055 4 J. Amtszeit+55 Lj.29%: MP=3573;M=2979 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5% bis zu 75 %: MP=9241; M=7706 Mecklenburg- Vorpommern 4 J. Amtszeit+55Lj.(6-jährige Amtszeit)30% 4 J. Amtszeit+60Lj.(4-jährige Amtszeit)30% : MP=3417;M=3089 Danach für jedes weitere Jahr um 2,5 % bis zu 75 %: MP=8542;M=7722 Niedersachsen 2 J. Amtszeit+60Lj.15 1/3 %: MP=1923;M=1703 3 J. Amtszeit+55Lj.19,13%: MP=2404;M=2130 4 J. Amtszeit+55Lj.27,74 %: MP=3487;M=3089 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,39167 % bis zu 71,75 %: MP=9018;M=7989 Nordrhein-Westfalen 4 J. Amtszeit+60Lj. (bei 6 J.+55Lj.,bei 8 J.+50Lj.) 35 %: MP=4831; M=4349 Für jedes Amtsjahr der Dienstzeit Erhöhung um 2% bis zu 75%: MP= 10354; M=9319 Rheinland-Pfalz Saarland 2 J. Amtszeit+60.Lj. 15 1/3 %: MP=1743;M=1584 3 J. Amtszeit+55.Lj. 19,13 %: MP=2179; M=1981 4 J. Amtszeit+55.Lj. 27,73%: MP=3158;M=2871 5 J. Amtszeit+55.Lj. 30,14%: MP=3433;M=3121 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,39167 % bis zu 75 %: MP=8172; M=7429 Sachsen 4 J. Amtszeit 45 %+55.Lj (nur wenn weniger als 8 J.): MP=5591;M=4659 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5 % bis zu 75 %: MP=9318; M=7766 Altersgeld: 2 J. Amtszeit+65.Lj., sofern keine Versorgungsansprüche auf Ruhegehalt/Unfallfürsorge erworben, 1⁄4 seiner früheren Amtsbezüge Sachsen-Anhalt 2 J. Amtszeit+60.Lj. 15%: MP=1708;M=1553 3 J. Amtszeit+55.Lj. 20%: MP=2278;M=2071 4 J. Amtszeit+55.Lj. 30 %: MP=3417; M=3106 Danach für jedes weitere Jahr vom 5. bis zum 8. Amtsjahr um 5 % und danach um 2,5 % bis zu 75 % : MP=8542;M=7766 Schleswig-Holstein 2 J. Amtszeit+60.Lj.10%: MP=1132; M=1043 5 J. Amtszeit+55.Lj. 35 %: MP=3961;M=3649 Thüringen 2 J. Amtszeit+60.Lj: 18 1/3 %: MP=2274; M=1895 4 J. Amtszeit+55.Lj.35 %: MP=4348;M=3624 Danach für jedes weitere Jahr Erhöhung um 2,5 % bis zu 75 %: MP=9318; M=7766


Dienstaufwandsentschädigung Monatsbeträge in Euro Bund BuKa: 1000; BuMi: 300 Baden-Württemberg MP:1023 ; M: 511 Bayern MP: 1150; M: 650 Berlin Nach Maßgabe des Haushaltsplans Brandenburg MP: 600; M:400 Bremen Hamburg 1.Bürgermeister:639,11; 2.Bürgermeister 383,47; Senatoren: 281, 21 Hessen MP: 350; M: 175 Mecklenburg-Vorpommern MP: 500; M: 350 Niedersachsen MP: 500; M: 250 Nordrhein-Westfalen MP: 2485;M:1243 Rheinland-Pfalz Saarland MP: 716; M: 358 Sachsen MP: 1000; M: 500 Sachsen-Anhalt MP: 562,42; M: 357,60 Schleswig-Holstein MP: 260 ; M: 140 Thüringen MP:750; M: 500

Dann füge das doch bitte selbst ein.--HolgerB 19:09, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Redundanz: BBesO <-> Besoldung Bearbeiten

Dieser Artikel überschneidet sich thematisch sehr stark mit dem Artikel Besoldung. Folglich ist eine Zusammenlegung angebracht -- Wo st 01 (2007-09-18 18:42 CEST)

Finde ich nicht. Der Artikel BBesO beschreibt nur die verschiedenen Besoldungsordnungen, der Artikel Besoldung geht, oder sollte eigentlich, darüber hinaus. Momentan ist aber unter dem Stichwort Besoldung nur die deutsche Situatuion beschrieben, so daß es unter Umständen angebracht wäre den auf andere Länder zu erweitern. --HolgerB 13:02, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Dienstaltersstufe (Erklärung fehlt) Bearbeiten

In der Tabelle werden die Stufen 1 bis 12 genannt und weiter unten heißt es dann: Die Besoldung richtet sich nach [...] der Dienstaltersstufe [...]. Aber nirgendwo wird erklärt was eine Dienstaltersstufe ist und warum bei A2 bis A10 die höheren Stufen und bei A8 bis R10 die niedrigen Stufen fehlen. -- 78.55.154.145 14:40, 23. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Strukturzulage = Amtszulage? Bearbeiten

Was ist eine Strukturzulage (Art 33. BayBesG)? Ist es eine Stellen- oder eine Amtszulage? Kann das jemand einarbeiten? In Bayern gilt z.B. Studienräte (A13) für den gymnasialien Schuldienst erhalten eine Strukturzulage, Studienräte (A13) für den Förderschuldienst z.B. nicht. Die Strukturzulage ist allerdings auch unwiderruflich. Ist es dann so etwas wie eine Amtszulage? (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.184 (Diskussion) 14:30, 7. Jan. 2014 (CET))Beantworten

"Pensionsfonds" Bearbeiten

Der entsprechende Abschnitt gibt ziemlich exakt die Position des dbb wieder, ist also nicht neutral.

Tatsächlich wurde weder 1951 noch 1957 irgendeinem Beamten das Gehalt gekürzt, die ominösen 7% waren eine rein rechnerische Größe bei der Besoldungseinstufung. Ebenso war niemals ein "Pensionsfonds" geplant. Das ist eine Erfindung des dbb. Der Abschnitt sollte dringend neutral umformuliert werden. (nicht signierter Beitrag von 176.199.149.147 (Diskussion) 22:40, 27. Jul 2014 (CEST))

Habe die Streichung rückgängig gemacht. Die obige Anmerkung selbst ist höchst polemisch. Der Ursprungsbeitrag (der nicht von mir stammt) ist mit zahlreichen Quellen hinterlegt, die natürlich wegen ihres Alters (50er Jahre) nicht sofort durch Anklicken im Internet verifiziert werden können. Der unbekannte Autor sollte sich vielleicht mal die Mühe machen, in entsprechenden wissenschaftlichen Bibliotheken zu recherchieren, bevor solche Streichungen erfolgen. Für mich sieht das eher aus wie das übliche "Beamten-Bashing", das nun einmal höchst vorurteilsbezogen ist. Und bevor die Frage kommt: Ja, ich bin Beamter (seit 1973), allerdings nicht im dbb (Deutscher Beamtenbund), sondern bewußt bei ver.di (früher ÖTV) und daher immer schon ein Freund des einheitlichen Dienstrechtes im öffentlichen Dienst, also für die Abschaffung des Beamtentums in seiner jetzigen Form. Aber solange es so besteht, muss man auch deutlich machen können, dass die Beamtinnen und Beamten schon immer ein Spielball der Politik waren. HDeinert2002 (Diskussion11:01, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Vielleicht spät, aber noch immer aktuell: Aussagen zu der "ominösen" Kürzung um 7% und der Beteiligung der Beamtenschaft an den Pensionslasten finden sich auch in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unter Kurzinformation - Fragen zur Beamtenbesoldung, WD 6 - 3000 - 116/18 (26. Oktober 2018), hier [1] --Karl 3 (Diskussion) 12:37, 24. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Ein Vergleich mit dem Verdienst von Angestellten Bearbeiten

Hier in der FAZ 2023-12-12 V. Lohmann "Reiche Beamte – arme Angestellte?" werden die Bezügen von Beamten mit dem Gehalt und der Rente der Angestellten an einem nicht untypischen Beispiel verglichen. Dieses dürfte auch so manche Wikipedia Leser interessieren. --ArchibaldWagner (Diskussion) 12:44, 12. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Der Artikel ist umfangreich, belegt aber nur eine Banalität. Der Verfasser führt zunächst zu Lehrern im Beamtenverhältnis aus und schreibt dann: "Auch in den anderen Gruppen sind die Differenzen zwischen Beamten und Angestellten hoch, solange die Bruttoeinkünfte identisch sind (Kursivsetzung von mir). ... Im vorliegenden Fall müssen Angestellte, und zwar von Anfang an und auf Dauer, mindestens 35 Prozent mehr verdienen als Beamte, um am Ende des Lebens nicht schlechter dazustehen als die Staatsdiener." Die Binsenweisheit ist, dass alle Leistungen, die wirtschaftlich als Gegenleistung für Arbeit erlangt werden, mit ihrem Geldwert anzusetzen und zusammen zu rechnen sind, wenn man einen Vergleich vornehmen will. Ggf. sind beitragsfreie Betriebsversorgung, verbilligte Werkswohnung, privat nutzbarer Geschäftswagen usw. zu bewerten, was nicht ganz einfach ist. Für den Vergleich der Einkommen von Privatangestellten untereinander gilt nichts anderes. Dass Einkommen - auch bei dem selben Berufsabschluss - unterschiedlich sein können, ist eine allgemeinkundige Tatsache. --Lexberlin (Diskussion) 13:40, 12. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Diese vermeintliche Banalität - so habe ich es schon oft erlebt - wird aber in privaten Kreisen häufig nicht mit allen Zahlen diskutiert, häufig in die Richtung, dass Beamte scheinbar finanziell schlechter gestellt sind, als Angestellte. Die üppige Ruhestandsversorgung von Beamten ist ja auf der anderen Seite eine rechte Last für den Staatshaushalt. Es schadet sicher nichts, wenn Wikipedia hier entsprechend umfassend informiert. --ArchibaldWagner (Diskussion) 17:42, 12. Dez. 2023 (CET)Beantworten
In der Sache werde ich auf solche unenzyklopädischen Formulierungen nicht erwidern, denn Wikipedia ist kein politisches Diskussionsforum! Nochmals: Gesamtvergleiche der Einkommensverhältnisse von Beschäftigten unterschiedlicher Arbeitgeber oder Dienstherren mag anstellen wer will, aber der zitierte Zeitungsartikel ist weder Wissenschaft noch wird damit "umfassend informiert". Dazu wären nämlich die Unterschiede durch übertarifliche Leistungen oder solche auf der Grundlage unterschiedlicher Tarifverträge darzustellen. Also z. B.: Bei gleichem Jahresgehalt unterscheiden sich die Gesamtbezüge von Arbeitnehmern der Tarifgruppe XY im Unternehmen A um soviel Prozent von denen im Unternehmen B, weil in letzterem eine zusätzliche Betriebsversorgung u. a. m. gewährt wird. Und das bitte für alle Tarifbezirke, Branchen und Großunternehmen mit Werkstarifverträgen in Deutschland. --Lexberlin (Diskussion) 02:08, 13. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Die Thematik wird auch im Beitrag Öffentlicher Dienst (Deutschland) unter dem Abschnitt "Tarifpolitik" behandelt. Ohne den Artikel in der FAZ gelesen zu haben, aber vielleicht wäre die Kernaussage dort eher oder besser aufgehoben? Das Thema ist von allgemeinem Interesse und die FAZ ist eine reputable Quelle.--Karl 3 (Diskussion) 13:15, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Gegenstand dieses Zeitungsartikels sind nicht Unterschiede zwischen Beamten und sonstigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Es handelt sich vielmehr - wie oben wörtlich zitiert - um einen rein theoretischen Vergleich identischer Bruttobezüge. Verglichen werden Bezüge von höheren Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 13/14 mit solchen von abstrakten Privatbeschäftigten, die außer Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung keine Altersversorgungsansprüche erwerben und gesetzlich krankenversichert sind. Insgesamt eine bescheidene Leistung fast ohne praktischen Nutzwert. --Lexberlin (Diskussion) 15:31, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten
„die außer Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung“ das ist aber genau die übliche Altersversorge für Angestellte und ist entsprechend mit der Alterssicherung von Beamten zu vergleichen. Es dürfte eher eine Minderheit von Angestellten sein, die zusätzlich noch Ansprüche auf eine üppige zusätzliche Betriebsrente haben. Dank an  Karl 3! für den Hinweis auf das Lemma Öffentlicher Dienst, wahrscheinlich ist die Info dort passender, allerdings wäre es dann sinnvoll, wenn die Zusatzbezüge der VBL mit eingerechnet wären. --ArchibaldWagner (Diskussion) 17:21, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Nochmals: Das Arbeitseinkommen ist unterschiedlich und lässt sich nicht auf Einzelelemente reduzieren. Solche "Vergleiche" sind schlicht unwissenschaftlich. Eine vielfach genutzte Studie nur zu Geschäftsführerbezügen umfasst mehrere hundert Seiten. Auch gibt es keine "gerechte" Entlohnung, sondern nur den Wunsch danach. --Lexberlin (Diskussion) 18:16, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten