Diskussion:Besitzergreifung

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 46.84.137.235 in Abschnitt Annexion und debellatio

Zession des Deutschen Reiches an Polen Bearbeiten

Was ist damit gemeint? Die Abtretung Ost-Oberschlesiens nach dem 1. Weltkrieg? Bitte zeitlich einordnen. Gruß, Langec 00:26, 12. Nov 2004 (CET) Ja, das ist unklar. Habe das Beispiel "Schlesien" daher herausgenommen. Erfurter63 23:00, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Aktualität des Artikelinhalts fraglich, Richtigkeit zweifelhaft Bearbeiten

Bei der occupation bellica bezieht sich der Text offensichtlich auf ein Werk aus dem Jahr 1909. Das bedeutet, der Inhalt wäre völkerrechtlich komplett veraltet. Gibt es zeitgemäße Quellen für einen Artikeltext? --Chianti (Diskussion) 15:30, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 13:43, 11. Feb. 2019 (CET)

Annexion und debellatio Bearbeiten

Eine Annexion hängt doch nicht zwangsläufig mit einer Debellatio zusammen. Eine Kriegspartei kann ja auch ein Stück aus dem gegnerischen Territorium "herausbeißen" und sich eingliedern, ohne den betroffenen Staat komplett zu zerschlagen. --46.84.137.235 13:32, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten