Diskussion:Bernhard Fischer-Schweder

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 93.221.149.226 in Abschnitt "im Auftrag der Wehrmacht"

Defekter Weblink: Geocities eingestellt Bearbeiten

Geocities stellt seinen Dienst am 26. Oktober 2009 ein.

MerlLinkBot 13:26, 17. Okt. 2009

Archivierung angestoßen und in den Artikel eingetragen. -- La Corona ?! 21:12, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

"widerwillig" Bearbeiten

Die Behauptung, Fischer-Schweder hätte an den Exekutionen "zunächst widerwillig" mitgemacht entbehrt jeder Grundlage. Bei Durchsicht der Prozessakten ergibt sich im Gegenteil einwandfrei, dass F-S aus eigenem Antrieb weit über seine ursprünglichen Aufgaben hinaus tätig geworden ist. Auch ist ersichtlich, dass es keinen einzigen stichhaltigen Beweis dafür gab, dass Opfer der Exekution in Garsden an bewaffnetem Widerstand gegen deutsche Truppen beteiligt waren. Die betreffenden Stellen wurden deshalb von mir richtiggestellt. Ein kurzer Ausschnitt mag genügen:

"Der Angekl. Fischer-Schweder war ebenfalls massgeblich beteiligt. Ohne einen Befehl zu haben, stellte er aus freien Stücken auf die ihm durch Dr. Frohwann übermittelte Bitte des Angekl. Böhme hin ein Schutzpolizeikommando zur Verfügung, und zwar als Erschiessungskommando, obwohl er nur um die Abstellung eines Absperrkommandos gebeten worden war. An der Erschiessungsstätte erschien er aus eigenem Antrieb und gab in der Uniform eines SA-Oberführers nicht nur Anweisungen an das erschienene Schutzpolizeikommando, sondern auch an die Stapo- und SD-Angehörigen. Er schlug dem Angekl. Böhme die Erschiessungsformel vor und wies dann den Angekl. Schmidt-Hammer an, sie vor jedem Feuerbefehl den Opfern bekanntzugeben. Er wies den Angekl. Schmidt-Hammer zur Abgabe von Nachschüssen an und gab selbst einige ab. Er führte sich an der Erschiessungsstätte so auf, dass er bei den Anwesenden den Eindruck erweckte, als ob er der Leiter der Exekution sei. Durch seine Anwesenheit stärkte er, wie er wusste und wollte, die Schlagkraft der mit der Exekution Beauftragten und unterstützte dadurch die Erschiessung."

Fischer-Schweder sagte bei dieser Gelegenheit wörtlich: "Die Herren von Tilsit haben den Auftrag, die Exekution durchzuführen; sie haben mich gebeten, ein Kommando der Schutzpolizei für die Absperrung zur Verfügung zu stellen; es ist aber doch lächerlich, wenn die Stapo und der SD Tilsit mit ihren paar Männern eine so grosse Anzahl von Gefangenen allein exekutieren will; ich habe mich deshalb entschlossen, die Exekution mit dem von mir angeforderten Schupo-Kommando durchführen zu lassen."


Quelle: Urteil Einsatzgruppen-Prozess Ulm, LG Ulm vom 29.8.1958, Ks 2/57, in: http://www.holocaust-history.org/german-trials/einsatz-ulm.shtml 143.50.152.92 19:01, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Marcus Sulpicius 19:05, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

"im Auftrag der Wehrmacht" Bearbeiten

Im Rahmen der Qualitätssicherung stelle ich hier mal die Überschrift „...im Auftrag der Wehrmacht“ zur Diskussion. Ich bin mir nicht schlüssig, ob diese Formulierung sachlich richtig ist und bitte um Prüfung und Mithilfe.

Laut Urteil des Landgerichtes Ulm ging seinerzeit die Initiative weder vom in Garsden kämpfenden IR 176 noch von der 61. ID aus. Es sind auch in den Kriegstagebüchern dieser Einheiten keine Einträge über „zivile Heckenschützen“ zu finden, wie sie von den Polizeieinheiten als Vorwand und Rechtfertigung aufgeführt wurden. Die hohen Verluste des IR 176 waren auf eine in Garsden stationierte, besonders verbissen kämpfende NKWD-Einheit zurückzuführen. Kämpfende Zivilisten gab es nachweislich nicht. Insofern fehlte auch Grund/Anlaß für ein „Amtshilfeersuchen“, welches es laut den vorliegenden Dokumenten und Aussagen eben auch nicht gab. Das ist alles haarklein im Urteil des LG Ulm nachzulesen. Auf der Ebene der vor Ort agierenden Einheiten erfolgten die Exekutionen demnach nicht „im Auftrage der Wehrmacht“.

Wie sah es in den höheren Ebenen aus? Es gab einen Befehl des OKH von v. Brauchitsch, der die Wehrmachtsverbände über das agieren der Egr. informiert. Der ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Auftrag an das RSHA. De facto und in der Befehlskette unterstanden die Egr. Heydrichs RSHA. Mir ist nicht ganz klar, inwiefern hier ein Auftrag der Wehrmacht vorgelegen hat. Insofern bitte ich freundlich um Erhellung. Ansonsten würde ich die Überschrift dann demnächst mal anpassen. Auch die Formulierung „Ausschaltung des Ortes Garsden“ ist etwas unglücklich gewählt. Gruß und so... -- Ostpreuße 16:32, 8. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ergänzung: siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzgruppen-Prozess#Einsatzgruppen_im_Krieg_gegen_die_Sowjetunion_.281941.E2.80.931943.29 beginnend mit Absatz "Bereits am 13. März 1941..." (nicht signierter Beitrag von 93.221.149.226 (Diskussion) 14:59, 12. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten