Diskussion:Bernhard Diestelkamp

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Enzian44 in Abschnitt Erstes Juristisches Staatsexamen

Erstes Juristisches Staatsexamen Bearbeiten

Bei aller Hochachtung vor Herrn Diestelkamp: die Jahreszahl 1951 auf der Seite der Historischen Kommission ist kaum möglich, da bei den Juristen in jenen Zeiten sieben Semester Mindeststudiendauer gegolten haben. Für das Referendariat nach der ersten Prüfung kamen dann drei Jahre hinzu, neun Jahre Zwischenraum wären da schon auffällig. Vielleicht ist das in gedruckten Quellen (Festschriften) überprüfbar, mein Kürschner von 1975 erwähnt die Staatsexamina gar nicht. -- Enzian44 19:04, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten