Diskussion:Berg (Stuttgart)

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Franzpaul in Abschnitt Eingemeindung

Eingemeindung

Bearbeiten

Der im Artikel (und auch häufig in der Literatur) verwendete Ausdruck Eingemeindung suggeriert, Berg wäre vor 1836 eine selbständige Gemeinde gewesen. War es aber nie. Bereits in der Landeseinteilung von 1810 heißt es:

Residenz-Stadt Stuttgart. Sie begreift: die Stadt Stuttgart mit den dazu gehörigen Weilern: Berg [...]. Gablenberg. Heßlach [...].

Auch in den Staatshandbüchern der folgenden Jahre steht es so, ohne Hinweis auf irgendeinen Sonderstatus von Berg. Diesen muss es aber – aus der früheren Zugehörigkeit zur herzoglichen Rentkammer herrührend – gegeben haben, denn sonst hätte das Datum 1836 keine Bedeutung. Kennt jemand die Einzelheiten bzw. findet eine bessere Formulierung an Stelle von „Eingemeindung“? -- Franzpaul 08:35, 11. Nov. 2007 (CET)Beantworten