Diskussion:Bensersiel

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 91.25.169.218 in Abschnitt Bild

Bilder-Overkill Bearbeiten

Hier hat es jemand zu gut gemeint mit der Bebilderung, bei mir überlappen sich die Fotos ganz grässlich. Wie kann man das lösen: einfach ausdünnen, Galerieabschnitt anlegen, Verweis aus Commons-Kategorie Bensersiel? --80.99.46.164 14:04, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Bei mir sieht alles gut aus. Was fährst du denn für eine Auflösung auf dem Monitor? --magnummandel 14:05, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Umgehungsstraße Bearbeiten

Moin, ich habe die folgende Passage zur Umgehungsstraße erst mal herausgenommen, da ich keinen Beleg für die Aussage gefunden habe:

Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 10. April 2013 wurden allerdings die beiden Bebauungspläne 72 und 72a der Straße für rechtsunwirksam erklärt, da die sog. "kommunale Entlastungsstraße" in einem "faktischen Vogelschutzgebiet" verläuft. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen (OVG Lüneburg, Az: 1 KN 33/10). Der für die Inanspruchnahme der Fläche enteignete Landeigentümer hatte erfolgreich gegen den Straßenverlauf auf seinem Besitz geklagt, der seine landwirtschaftlichen Flächen zerschneidet. Dem Rat der Stadt Esens und der Verwaltung waren bei den Abstimmungen zu den B-Plänen der Status "faktisches Vogelschutzgebiet" nach EU-Recht bekannt, entsprechende Einwendungen von Naturschutzverbänden im Beteiligungsverfahren wurden mehrheitlich "weggewogen".

Ich würde den Autor bitten, seine Aussage mit einem Einzelnachweis zu belegen. Vielen Dank. Gruß --WHVer (Diskussion) 21:31, 6. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Wie meinen? Der "Einzelnachweis" ist das Aktenzeichend des Urteils,zusätzlich die Berichterstattung im Anzeiger für Harlingerland/Wittmund/NDS, print, 04. Mai 2013,S.1:Schlimmstenfalls droht ein Rückbau-ENTLASTUNGSSTRAßE Landrat Köring:„Stadt Esens muss dringend eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen“ (nicht signierter Beitrag von 31.150.181.181 (Diskussion) 22:41, 7. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Na also, geht doch. Ich habe die Passage mit kleinen Änderungen und dem von Dir gemachten Einzelnachweis und der Gerichtsentscheidung wieder in den Artikel eingefügt. Gruß --WHVer (Diskussion) 21:16, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Eingearbeitet werden müsste noch das weitere Urteil zur Rechtswidrigkeit der Umgehungsstraße durch das Bundesverwaltungsgericht vom März 2014 zum ursprünglichen B-Plan Nr. 67: AZ BVerwG 4 CN 3.13: "[...] Das Bundesverwaltungsgericht hat die Möglichkeit einer nachträglichen „Heilung“ des Bebauungsplans Nr. 67 verneint. Faktische Vogelschutzgebiete umfassen Lebensräume und Habitate, die für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung in dem betreffenden Mitgliedstaat beitragen und damit zum Kreis der im Sinne des Art. 4 der V-RL „geeignetsten“ und als Schutzgebiete auszuweisenden Gebiete gehören. Bei der Abgrenzung faktischer Vogelschutzgebiete sind die sog. IBA-Verzeichnisse (Important Bird Areas/Bedeutende Vogelschutzgebiete) ein bedeutsames Erkenntnismittel. Ihre Indizwirkung kann nur entkräftet werden, wenn der Mitgliedstaat wissenschaftliche Beweise dafür vorlegt, dass die Verpflichtungen aus der V-RL durch andere als die in diesem Verzeichnis aufgeführten Gebiete erfüllt werden können. Mit der Nachmeldung eines Gebiets, dessen Abgrenzung bereits dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie fachwissenschaftlich „vertretbar“ ist, ist dieser Gegenbeweis nicht erbracht. Der Bebauungsplan Nr. 67 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ der Stadt Esens ist daher unwirksam."

In der Stadt Esens hofft man dagegen auf die trickreiche "Heilung" mit Hilfe des nds. Umweltministeriums durch eine "Neuabgrenzung" des Vogelschutzgebietes. Das erste Verfahren dazu scheiterte erneut an Rechtsmängeln, ein zweites Verfahren musste durchgeführt werden. Das Ergebnis steht noch aus. Merke: Es fehlt nach der Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen an der "nachhaltigen" Aufsicht über offensichtlich überforderte und inkompetente Ortsräte und die nicht funktionierende Kommunalaufsicht im Landkreis: teurer Klüngel! Die komplette in den Sand gesetzte Umgehungstraßennummer kostete ca. 8,4 Millionen, davon mehr als 5 Millionen Euro öffentliche Fördergelder, zusätztlich 250.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten. Zur Rechenschaft gezogen wurde bisher niemand. Der verantwortliche Hauptverwaltungsbeamte der Stadt- und Samtgemeinde Esens, Jürgen Buß, geht ab heute, 01. Nov. 2014, mit 56 Jahren in den Ruhestand... (nicht signierter Beitrag von 95.33.205.233 (Diskussion) 14:43, 1. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Irgendwie fehlen mir gerade die Worte! Ist das nun üblich, Kommunalpolitik auf der Grundlage eines solchen Artikels in Wikipedia zu betreiben? Kommunalbeamte namentlich zu diskreditieren? Es mag ja berechtigte Kritik an dem Vorhaben geben, aber das rechtfertigt in meinen Augen den letzten Beitrag nicht, alles Engagement einer BI in Ehren! (nicht signierter Beitrag von Haneborger (Diskussion | Beiträge) 22:34, 12. Nov. 2014 (CET))Beantworten

  • "Kommunalbeamte namentlich zu diskreditieren?" Wenn Kommunalbeamte einen beträchtlichen Vermögensschaden für den Steuerzahler fabriziert haben, darf man sie wohl auch namentlich nennen, sie sind nicht erwählt, sondern gewählt! Dann müsste eigentlich die Amsthaftung greifen. Zu den weggewogenen Einsprüchen der Umweltverbände bzw. regionalen Gruppen gegen die Umgehungsstraße: Einsprüche kamen vom BUND, Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU)und vom Wattenrat Ostfriesland (in Zusammenarbeit mit dem LBU). Der NABU hielt sich brav zurück. Der NABU-Kreisverbandsvorsitzende (Wittmund), Axel Heinze (SPD) war seinerzeit Bauausschussvorsitzender der Stadt Esens und Ratsmitglied und hat die Umgehungstraße damals mit beschlossen. (nicht signierter Beitrag von 31.150.162.43 (Diskussion) 17:33, 23. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Ist die Straße nach der Einigung mit dem Kläger und dem Flächenankauf durch die Stadt jetzt legal? Bearbeiten

"Die Frage, ob die Straße legal ist, wurde bisher jedoch nicht geklärt." Doch, das ist lange geklärt, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig: BVerwG 4 CN 3.13 - Urteil vom 27. März 2014. Das Urteil ist mit dem Flächenankauf der Stadt Esens nicht aufgehoben, das sind unterschiedliche Dinge. Zudem gilt das Normwiederholungsverbot: Der vom Gericht als rechtsunwirksam ausgeurteilte B-Plan Nr. 67 der Stadt Esens wurde nun neu wieder als B-Plan Nr. 89 aufgelegt, man beginnt mit der Planung bei Null und tut so, als ob es die Straße noch nicht gäbe. "Wird ein Bebauungsplan in einem Normenkontrollverfahren wegen eines Verstoßes gegen eine zwingende Rechtsvorschrift rechtskräftig für nichtig erklärt, so hindert die von dieser Entscheidung ausgehende Bindungswirkung die Gemeinde, bei unveränderter Sach- und Rechtslage einen neuen Bebauungsplan mit dem gleichen Inhalt zu erlassen.VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 891/97 vom 24.11.1997". Genau diese Bindungswirkung umgeht aber die Stadt Esens. Gelten hier Gerichtsurteile nicht? Schläft die Kommunalaufsicht? Nur gibt es jetzt bequemerweise keine Kläger mehr. Kommunalaufsichtlich müsste die Planung aber gestoppt werden, wird sie aber nicht: Klüngel! In der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass die 5,4 Millionen Fördergelder für den Straßenbau nicht hätten gezahlt werden dürfen, da zum Zeitpunkt der Beantragung ein Normenkontrollerfahren gegend den Straßenbau vor dem OVG-Lüneburg anhängig war. Darüber gibt es ein Protokoll des Bauausschusses der Stadt Esens vom März 2007. Und noch etwas: Das Verwaltungsgericht Oldenburg führte 2017 im Urteil gegen die Stadt Esens (Az 5 A 2233/16) im Zusammenhang mit der vom Landeigentümer beklagten zunächst lächerlich unzureichenden minimalistischen Straßensperrung aus: „Angesichts des über Jahre andauernden rechtsuntreuen Verhaltens der Beklagten [=Stadt Esens] ist nicht auszuschließen, dass sie ihr rechtsuntreues Verhalten fortsetzen bzw. bei nächster Gelegenheit wieder aufnehmen wird.“ Wie weitsichtig und wahr! Man kann den Eindruck bekommen, dass hier bei den Kommentaren der Deckel auf einem unglaublichen kommunalen Versagen und Fehlverhalten gehalten werden soll oder man nicht vollumfänglich informiert ist. Details beim Wattenrat Ostfriesland. --178.142.191.91 22:07, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Bahnhöfe und Flughafen Bearbeiten

Ähm... Bensersiel hat keinen Bahnhof und keinen Flughafen. Der nächste erwähnenswerte Bahnhof ist weit. Sehr weit. Der nächste erwähnenswerte Flughafen (von Inselhopsern mal abgesehen) desgleichen.

Die Nennung der Bahnhöfe in Oldenburg und Bremen und des Flughafens Bremen ist doch wohl ein Witz, oder? So etwas gehört meinetwegen in die "Anreise"-Abteilung bei Wikivoyage, aber doch nicht hierher. Das hier ist eine Enzyklopädie und kein touristisches Pamphlet. --91.34.40.179 08:57, 24. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Bild Bearbeiten

Kann es sein, dass das Bild https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bensersiel-altessieltor.JPG was mit Namensgebung zu tun hat? Dann passt das Bild doch hervorragend in den Artikel. Vielleicht ein "Ortskundiger" was dazu sagen oder es in den Artikel einbauen? --79.213.168.159 07:50, 18. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo,
bin ortskundig. Ich verstehe die Frage nicht. Bensersiel heißt genau so, weil hier das Benser Tief (Sielanlage) das Entwässerungswasser bei Ebbe in die Nordsee ableitet.
Ciao --91.25.169.218 15:40, 13. Dez. 2021 (CET)Beantworten