Die Zahl der Entgeltpunkte für diese Zeiten wird bei der Gesamtleistungsbewertung als Durchschnittswert aller erworbenen Entgeltpunkte bezogen auf den belegungsfähigen Gesamtzeitraum berechnet.

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Der dritte Satz des Artikels, für Fachfremde aufgrund verwaltungsrechtlicher Begrifflichkeiten leider nicht verständlich (s. WP:ALV). Was ist der "belegungsfähige Gesamtzeitraum"? (Keine Sorge, ich melde mich jetzt nicht bei allen rentenrechtlichen Artikeln. Hier bin ich nur gelandet, weil ich Anrechnungszeit besser verstehen wollte. Aber vielleicht kann jemand mit Fachkenntnis sich mal alle Artikel aus dem Themenkomplex ansehen? Vielleicht kranken sie alle am gleichen Verständlichkeitsproblem?) Viele Grüße,--Biologos (Diskussion) 16:54, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Der „belegungsfähige Gesamtzeitraum“ ist die Zeit, in der Beiträge überhaupt (fiktiv) gezahlt werden konnten. Er beginnt mit dem ersten entrichteten Beitrag, spätestens mit dem 17. Geburtstag. Er endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist (Tod, Altersrente).--Stephan Klage (Diskussion) 17:45, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Also "...bezogen auf den belegungsfähigen (theoretisch für die Beitragszahlung maximal möglichen) Gesamtzeitraum berechnet"? --Biologos (Diskussion) 18:34, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Si. --Stephan Klage (Diskussion) 18:41, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten