Abschnitt „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ hoffnungslos veraltet Bearbeiten

Im Abschnitt „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ wird auf das vor ca. fünf Jahren außer Kraft getretene und durch das FamFG ersetzte FGG Bezug genommen. Der Abschnitt bedarf daher dringend einer Aktualisierung. Da ich kaum Familien- bzw. Betreuungsrecht mache, sehe ich mich dazu leider jedenfalls kurzfristig kaum in der Lage. Wenn auch sonst niemand das g'schwind machen wollen sollte, meine ich, dass in Betracht gezogen werden sollte, den Abschnitt entweder ganz zu löschen, da er ja, wie dem Abschnitt selbst zu entnehmen ist, eh' ein kleines bisschen „off-topic“ ist, oder aber, zumindest einen entsprechenden Warnhinweis anzubringen. Eine andere Möglichkeit bestünde ja vielleicht auch darin, an dieser Stelle einfach auf die einschlägigen Lemmata zu verweisen. --Marcel Keienborg (Diskussion) 12:14, 6. Nov. 2014 (CET)Beantworten