Diskussion:Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Karl Gruber in Abschnitt Kategorie

Zoll ist nicht Polizei. Ich ändere das mal...

Überarbeitung nötig

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Der Artikel besteht überwiegend aus nicht-ausformulierten Sätzen, er wirkt eher wie eine lose Gedankensammlung, ausserdem ist er nicht ordentlich strukturiert. Auch gehört das BfV nicht unter Polizei aufgelistet. --C.Löser 10:58, 17. Jan 2005 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 22:34, 16. Jan. 2022 (CET)

Das Lemma sollte den Begriff erklären, drum hab ich die erste Zeile wiede rein. greetz vanGore 16:34, 22. Jan 2005 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 22:34, 16. Jan. 2022 (CET)

Küstenwache

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Die Küstenwache ist keine Behörde sondern ein Koordinierungsverbund des Bundesgrenzschutzes, der Bundeszollverwaltung, der Bundesanstalt für Ernährung und der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung. Die Küstenwache ist daher keine eigenständige BOS-Organisation.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 22:35, 16. Jan. 2022 (CET)

Definition/Umleitung

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Ich finde, daß der Artikel falsche Informationen enthält. Es fängt schon mit der Umleitung an: Sicherheitsbehörde ist nicht gleich BOS. Die Definition des Artikels enthält demnach Hilfsorganisationen, die gar keine Sicherheitsbehörde darstellen. Ich schlage vor, daß man die beiden Artikel Sicherheitsbehörde und BOS wieder trennt. Die Sicherheitsbehörde sollte so behandelt werden, wie sie rechtlich normiert ist. Ich weiß zwar nur, wie es in Bayern (s.u.) ausschaut, aber in anderen Bundesländern müßte es ziemlich ähnlich sein:

"Aufgaben der Sicherheitsbehörden: Die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Staatsministerium des Innern haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten (Art. 6 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (Bay LStVG).

Vorschläge, Meinungen, Kritik? -- Matt1971 20:36, 14. Feb 2005 (CET)

BOS wird eigentlich nur beim BOS-Funk in diesem Sinne verwendet, außerhalb des Funkbereiches ist mir der Begriff noch gar nicht untergekommen.

Die in diesem Artikel genannten Einrichtungen sind alle BOS-Funk-Teilnehmer, vielleicht sollte man die Überschrdift oder die Einleitung entsprechend anpassen. BOS steht aber für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, was nicht gleichbedeutend mit Sicherheitsbehörde ist. Benutzer:HolgerB

Habe die Umleitung entf. und einen eigenen Artikel angelegt. Matt1971 ♫ 21:40, 13. Jul 2005 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 22:36, 16. Jan. 2022 (CET)

Angehöhrige BOS / Sonstige

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Rettungshubschrauber (inkl. SAR der Bundeswehr), ADAC usw. sind NICHT teil der BOS! Nur der z.B. im Hubschrauber sitzende Notarzt darf deshalb auch am BOS-Funk teilnehmen, weil er z.B. dem Roten Kreuz angehöhrt. -->Korrigiert, protest erlaubt ;) -Validom 12:51, 22. Mär 2005 (CET)

Rettungshubschrauber sind, soweit die Organisation insofern als Hilfsorganisation anerkannt ist, wie sie Luftrettung betreibt (und davon ist bei Bundeswehr, ADAC und DRF auszugehen), als Teil des Rettungsdienstes auch Teil der BOS. Der Einwand mit dem Notarzt der Teil einer Organisation ist, zählt nicht, da es auch Bundeswehreigene Hubschrauber gibt, die ausschließlich mit Soldaten besetzt sind. Es gibt auch Rettungswagen der Bundeswehr, die am zivilen Rettungsdienst mitwirken und nur mit Soldaten besetzt sind, diese sind auch Teil der BOS, ebenso wie Privatfimen, die Rettungsdienst betreiben.
nachtrag: In Baden-Württemberg sind Rettungshubschrauber definitv Teil der BOS, da sie auch im Funkrufnamenplan für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Baden-Württemberg (siehe unter Erlass 5-0268.7/1) vom 30.11.1992 vorkommen. Das würden sie sicherlich nicht, wenn sie nicht Teil der BOS wären.

Das wäre sehr merkwürdig, insbesondere, da mitnichten nur die Notärzte auf einem Rettungshubschrauber funken. Das macht i.d.R. der HCM (Rettungsassistent) oder der Pilot. Das der Notarzt funkt, wird, ebenso wie beim bodengebundenen RD, eher die Ausnahme als die Regel sein. Darüber hinaus wirds schon kompliziert, wenn der Heli durch einen Bundespolizisten besetzt wird (s. Zivilschutzhubschrauber). --Betaamylase 15:32, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

@HolgerB Woher nimmst Du die Aussage, dass Feldjäger nicht Teil der BOS sind? Du nennst die BOS-Richtlinie 2009, meinst aber bestimmt die BOS-FUNKRichtlinie 2009. Zum einen sind da die Polizeien des Bundes explizit erwähnt, zum anderen darf das BMI Ausnahmen für Bundesbehörden und -dienststellen genehmigen. Da Feldjäger definitiv auch BOS-Funk (nicht nur den üblichen Bundeswehrfunk!) permanent in etlichen Fahrzeugen verbaut haben und benutzen, halte ich sie auch nach der BOS-Funkrichlinie für BOS. (nicht signierter Beitrag von 77.178.0.30 (Diskussion) 11:58, 14. Jul 2010 (CEST))

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MAD und BND

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Sind MAD (Militärischer Abschirmdienst) und BND (Bundes Nachrichtendienst) nicht auch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben? Und wo kann man das THW einordnen?--Alf1958 22:34, 23. Okt 2005 (CEST)

Weder MAD noch BND gehören zu den eigentlichen BOS. BOS sind nur solche Behörden, die die innere Sicherheit aufrechterhalten sollen oder die Nothilfe leisten. Das THW ist eine BOS. --HolgerB 12:02, 24. Okt 2005 (CEST)
HolgerB liegt hier sehr richtig. -Validom 23:33, 24. Okt 2005 (CEST)

AHA!--Alf1958 08:17, 25. Okt 2005 (CEST)

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BRK und DRK

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Es hat meiner Meinung nach überhaupt nichts mit den BOS-benutzern zu tun, ob eine einzige RK-Gesellschaft oder mehrere vorgesehen sind. Fakt ist, das BRK ist eine andere Organisation als das DRK, auch wenn die RK-Gesellschaft dann letztendlich das DRK ist. In der BOS-Funkrichtlinie (ich habe mich tatsächlich geirrt, TR-BOS sind was anderes), steht eindeutig drin, daß BOS-Teilnehmer u.a. die Katastrophenschutzbehörden der Länder und die Organisationen, die nach Landesrecht im KatS mitwirken, sind. Also kommt das BRK wieder rein, da es eine andere Organisation als das DRK ist und vor allem durch Landesrecht zur Mitwirkung verplfichtet ist, im gegensatz zum DRK, das die Aufgaben freiwillig wahrnimmt.--HolgerB 11:35, 17. Apr 2006 (CEST)

Das BRK ist ein Landesverband des DRK und damit ein Teil dieser Organisation, genau wie die übrigen 18 Landesverbände auch - unabhängig davon, ob diese als eingetragener Verein oder Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind. "Das Bayerische Rote Kreuz ist Mitgliedsverband und Landesverband des Bundesverbandes "Deutsches Rotes Kreuz e.V."." - §1 Absatz 2 der Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes[1] --Salocin 12:56, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
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Nächstenhilfe

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Der erste Absatz mit der Aussage "... und Nächstenhilfe" halte für sehr schwammig. Schliesslich ist die Heilsarmee auch eine Org. der "Nächstenhilfe". Sollte man vielleicht streichen. Any Comments? --Betaamylase 13:46, 13. Jun 2006 (CEST)

Im Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg steht diese Formulierung so als Definition für eine Feuerwehr drin und paßt meiner Meinung nach auch für andere Organisationen aus diesem Bereich, kann aber meinetwegen auch gelöscht werden--HolgerB 21:20, 14. Jun 2006 (CEST)
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Ordnungsämter

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Ordnungsämter sind als Teil der Polizei anzusehen? Sicherlich nicht. Wenn man mal von den Stadt"staaten" HH,HB,B absieht, dann sind es rein komunale Behörden. --Betaamylase 13:49, 13. Jun 2006 (CEST)

Ordnungsämter kommen in den Vereinbarungen zum BOS-Funk eigentlich nicht vor. Dort wird unter Polzei immer nur die Kriminal- und Schutzpolizei mit den verschiedenen Organisationsformen genannt, daher meiner Meinung nach keine BOS--HolgerB 21:21, 14. Jun 2006 (CEST)
Daß die Gemeinden die Aufgabe der Ordnungsbehörden wahrnehmen (vgl. z.B. § 3 OBG NW), schließt nicht den Polizeistatus aus. Polizei ist Ländersache. In vielen Bundesländern ist den Gemeinden durch Gesetz die Gefahrenabwehr übertragen worden. Der Begriff der Gefahrenabwehr (Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren) ist aber deckungsgleich mit Polizei - man spricht auch vom materiellen Polizeibegriff. Hierrunter faßt man alle Behörden, die durch Gesetz Polizeiaufgaben wahrnehmen. Schaut man sich die Kommentierungen zum Begriff Polizei in den verschiedenen Bundesgesetzen an (z.B. § 35 StVO, § 26 StVG, § 53 OWiG), so wird dort regelmäßig Polizei weit ausgelegt - im Sinne des materiellen Polizeibegriffes. Die Ordnungsbehörden zählen mithin als Polizei im materiellen Sinne (man spricht auch von Verwaltungspolizei) zu den BOS-Teilnehmern.--Berndr 08:06, 29. Jul 2006 (CEST)
Nach § 4 sind Berechtigte des BOS-Funks nur, im Landespolizeibereich, die Polizeien der Länder. Der materielle Polizeibegriff ist hier unerheblich. Allerdings können nach § 4 Abs. 1 Nr. 1.8 weitere gesetzlich beauftragte Behörden als BOS-Funk berechtigte anerkannt werden. Ob Ordnungsämter anerkannt wurden, geht aus den mir vorliegenden Unterlagen nicht hervor. Das müßte man mal nachprüfen.--HolgerB 10:02, 29. Jul 2006 (CEST)

Wäre interessant zur erfahren. Zumal die Teilnahme am BOS-Funk für die meisten Ordnungsbehörden auch relativ uninteressant sein dürfte, da sie keinen uniformierten Vollzugsdienst eingerichtet haben. Aber wie sieht es mit den Ordnungsämtern aus, die über einen kommunalen Ordnungsdienst verfügen, wie Frankfurt, Offenbach, Düsseldorf oder Köln? Dort dürfte doch die Notwendigkeit einer gemeinsamen Funkplattform mit der Landespolizei usw. bestehen?--217.254.55.65 11:04, 29. Jul 2006 (CEST)

Vielleicht besteht ja für Behörden in Hessen eine solche Berechtigung oder sie funken auf Betriebsfunk und lassen sich über ihre Zentrale bei Bedarf aufschalten.
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Sind Justizbehörden BOS?

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Diese Frage zielt nicht auf die Berechtigung zur Nutzung von BOS-Funk ab, sondern ganz allgemein darauf, ob Justizbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben überhaupt zu den BOS zu zählen sind. Ich bitte höflichst nur um fundierte Antworten auf diese Frage, Mutmaßungen gibt es leider schon zuhauf...

Grüße von Mike aus Frankfurt am Main(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.110.39.170 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 16:51, 10. Mai 2007 (CEST)) Beantworten

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Abschnitt Hilfsorganisationen

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Der Abschnitt Hilfsorganistationen ist wirr formuliert und voller fachspezifischer Abkürzungen ("HiOrgs", "San", "SEG"). Daher habe ich mal ein {{Unverständlich}} gesetzt. 212.202.24.36 15:56, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Habe umformuliert bitte nochmal kontrollieren, ob es so verständlich ist. --by Kollyn Diskussion 17:11, 13. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, ist er nicht - zudem ist er fachlich falsch. Ich setz' das mal auf meine ToDo-Liste... --Bernhard N. (Bnow) 17:24, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
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Ordnungsamt (Stadtpolizei)

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Gehören die Ordnungsämter (Stadtpolizeien) nicht auch dazu? --217.189.198.111 14:57, 3. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Kräfte ≠ Organisationen

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"Allgemein bezeichnet man diese auch als Einsatzkräfte oder Blaulichtorganisationen." Ist das wirklich so? Einsatzkräfte sind doch die einzelnen Leute und nicht die Organisationen, oder? Auch die Weiterleitung von Einsatzkräfte hierher ist fragwürdig, nicht nur wegen der Singlularregel. Lehrkraft leitet beispielsweise nach Lehrer weiter und nicht nach Schule. Ich erwäge gerade, die Weiterleitung Einsatzkräfte zur Löschung vorzuschlagen. --Katakana-Peter (Diskussion) 04:13, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Kategorie

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Da BOS ein Sammelbegriff ist, ist die Kategorisierung auf Rettungsorg. und Organisation falsch. Im Gegenteil wäre BOS eine Kategorie, wo die anderen hineinfallen. --K@rl 10:02, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten