Diskussion:Befähigungsprüfung

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Sommerwind in Abschnitt Einordnung als Rechtsquelle

Einordnung als Rechtsquelle Bearbeiten

Eine Befähigungsprüfung ist beim besten Willen keine Rechtsquelle. Für Laien: Rechtsquellen sind das Strafgesetzbuch, ein völkerrechtlicher Vertrag, die Verfassung, Gewohnheitsrecht, in manchen Staaten auch Richterrecht, vielleicht sogar die Zehn Gebote. Kategorisierung wurde von mir gelöscht. --Sommerwind 10:23, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten