Diskussion:Bauhandwerkerpfandrecht

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 85.1.39.13 in Abschnitt Zeit zum Eintrag nach der Arbeit

Zeit zum Eintrag nach der Arbeit Bearbeiten

Neu hat ein Handwerker vier Monate Zeit um das Pfandrecht geltend zu machen. --85.1.39.13 (17:52, 10. Okt. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten