Diskussion:Bauanzeige

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 31.19.65.109 in Abschnitt Irreführend und sachlich auf unsicherem Boden

Irreführend und sachlich auf unsicherem Boden Bearbeiten

Schon der erste Satz kann so nicht stehenbleiben. Die konkrete Ausgestaltung des Baurechts ist in D Ländersache. Wann und wie eine Bauanzeige erfolgen muss und inwieweit sie einen Bauantrag ersetzen kann, ist in den einzelnen Landesbauordnungen durchaus unterschiedlich geregelt. Eine Formulierung wie "muss in Deutschland" kann daher definitiv nicht stimmen. Die weitere Ausgestaltung hängt ebenfalls von spezifischen Landesregelungen ab und kann deshalb nicht ohne Differenzierung zwischen den einzelnen Bundesländern dargestellt werden. Drucker03 (Diskussion) 02:32, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Außerdem wird eine Bauanzeige in den meisten Bundesländern bei kleineren Gebäuden geringer Höhe (Schuppen, Carports usw.: kleiner als 20, 25 Quadratmeter) statt der Baugenehmigung verlangt. 31.19.65.109 22:00, 9. Sep. 2012 (CEST)Beantworten