Diskussion:Bananenmarktordnung

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Textor in Abschnitt Teile des Artikels widersprechen sich

Veraltet Bearbeiten

Der Artikel ist veraltet. Die Bananenmarktverordunung wurde durch einen Gerichtsbeschluss 2007 der WTO ausser Kraft gesetzt und durch die Befreiung einer gewissen Menge AKP-Bananen von den Importzöllen ersetzt. (nicht signierter Beitrag von 84.150.165.28 (Diskussion) 13:05, 22. Feb. 2008‎ (CET))Beantworten

Teile des Artikels widersprechen sich Bearbeiten

Der Untertext von Bild:Green_yellow_bananas_dsc07775.jpg behauptet: 'AKP-Bananen auf der Insel Réunion, einem französischen Überseedépartement im Indischen Ozean: kleinere, aber oft geschmackvollere Sorten'

Im Fliesstext hingegen steht:

- In Deutschland waren vor Erlass der Bananenmarktordnung vor allem Drittlandsbananen am ungesteuerten Markt verbreitet, da die Gemeinschafts- und AKP-Bananen in Preis und Qualität nicht mit ihnen konkurrenzfähig waren.

- ... eine massive Ausweitung der Einfuhr aus den AKP-Staaten erfolgen sollte, da dies beim Verbraucher aufgrund der geringeren Qualität wohl zu deutlichen Protesten geführt hätte.

Aufgrund der demonstrierten Vorliebe der Verbraucher darf man wohl annehmen, daß Gemeinschafts/AKP-Bananen, einschliesslich der auf Réunion angebauten, qualitativ eben nicht besser sind als die bevorzugten Drittlandbananen.

Unabhängig von der Aktualität des Artikels sollte diese Diskrepanz im Artikels behoben werden. Textor 10:58, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Da der Widerspruch zwischen der Bildbeschriftung und dem Artikeltext seit fast einem Jahr nicht geklärt wurde, habe ich diese Behauptung jetzt gelöscht. Begründung siehe oben. Textor 22:12, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten