Die Marke ist nicht unabhängig von der Rezeption von Ballermann 6. Deshalb ist sie eine Folge der deutschen Wahrnehmung von "Ballermann". Einen eigenen Artikel wird es dazu nicht geben. Also gehört die Information IMHO in den Eintrag Ballermann 6 und nicht in die BKL, die dazu da ist auf eigenständige Artikel zu verweisen. --He3nry 10:28, 1. Nov 2005 (CET)

Die Rezeption "Ballermann 6" ist leider in vielen Punkten nicht richtig. So werden z. B. auf Mallorca an der Strandbar Baleario 6 nicht ausschließlich sog. Trinklieder gespielt. Tatsache ist, das dort die deutschen und internationalen Charts gespielt werden. Den Artikel hat wohl jemand verfasst, der noch niemals dort war und es daher auch nicht besser wissen kann. Es ist ebenfalls eine Tatsache, das "Ballermann" in Deutschland erst mit den Mega-Ballermann-Mallorca-Partys in der Essener-Gruga-Halle und den Berichten in der BILD ab 1995 richtig bekannt geworden ist. Bis 1995 war der Beriff "Ballermann" nur einigen Kegelclubs (meist aus dem Rheinland) bekannt. Die o. g. Party sind jedoch bereits auf Basis der Markenrechte "Ballermann" durchgeführt worden. Insoweit hat "Ballermann" sine überragende Bekanntheit in Deutschland den Aktivitäten um die Markenrechte (Tonträger, TV-Show, Computerspiel etc.) zu verdanken und nicht (nur) einer kleinen Strandbar an Mallorcas Playa de Palma (nicht Arenal!)...

Es mag schon sein, dass in .de "die Marke Partyspass, gute Laune, Urlaubsfeeling und nette Leute verspricht und hält" in Österreich wird "Ballermann" grossteils nicht mit Mallorca assoziert, sondern gilt allgemein als Synonym für alkoholschwangere, lautstarke Veranstaltungen mit einschlägiger Musikuntermalung.

Sperrung

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Problem bitte hier in der Diskussion zunächst klären, Artikel wegen editwar vorerst gesperrt. Gruß --Rax dis 12:49, 2. Nov 2005 (CET)

Markenrecht "Ballermann"

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Unter dem Stichwort "Ballermann" wird bei wikipedia das Album einer Rockgruppe beworben. Hinweise darauf, das es sich bei der Bezeichnung "Ballermann" jedoch auch um eine bei DPMA eingetragene geschützte Marke handelt, werden bewußt ignoriert (gelöscht). Wikipedia-User, die unter dem Stichwort "Ballermann" aussagekräftige (gehaltvolle) Informationen suchen bzw. abrufen wollen, werden so (bewußt) wichtige Informationen vorenthalten. Dies kann sogar dazu führen, das bei der Nutzung der Bezeichnung "Ballermann" Markenrechte verletzt werden und dadurch Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche fällig werden, die allesamt mit erhelbich Kosten verbunden sein können. Warum sollen daher die Informationssuchenden (sogar bei wikipedia) allein gelassen werden? Übrigens wird hier der Kinofilm BALLERMANN 6 (als käufliches Produkt) besonders erwähnt und somit beworben, obwohl der Titel selbst aus den Markenrechten offiziell für Constantin-Film lizenziert wurde.

Es werden bei Wikipedia selbstverständlich keine Produkte "beworben", sondern es werden in neutraler, enzyklopädischer Form Informationen bereitgestellt. (Falls dennoch einmal Einträge zum Zweck der Verkaufsförderung angelegt werden, sollten diese umgehend zur Löschung vorgeschlagen werden.)
Begriffsklärungsseiten dienen im übrigen nur zur Navigation zu bereits vorhandenen Artikeln, sie sind durch technische Besonderheiten von Wikipedia bedingt (verschiedene Artikel mit dem gleichen Lemma können nicht wie in einem gedruckten Nachschlagewerk einfach hintereinander stehen, sondern müssen durch Zusätze unterschieden werden).
Bitte also begründen, inwiefern sich aus dem Markenrecht ein Rechtsanspruch auf einen solchen Hinweis in diesem Wikipedia-Eintrag ergibt. Zum Vergleich: Müstte beispielsweise in einem (hypothetischen) Artikel in einem Rocklexikon über die Band Grobschnitt oder in einem Zeitungsartikel über Mallorca auf die Existenz der Marke hingewiesen werden?
grüße, Hoch auf einem Baum 09:58, 2. Nov 2005 (CET)

Natürlich besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme des Hinweises, das "Ballermann" (auch) eine eingetragene Marke ist. Das hat aber auch niemand behauptet. Tatsache aber scheint zu sein, das der Hinweis "Ballermann ist eine eingetragene Marke" nicht gewünscht ist. Obwohl es sich um eine rechtserhebliche Tatsache handelt, zumal Marken u.a. auch den Schutz des § 823 BGB als "sonstiges Recht" beanspruchen können. Warum also will die angebliche Mehrheit dies den Interessierten verschweigen? Wo liegt das wirkliche Problem? Unklar ist aber auch, warum der Hinweis, "Ballermann" sei eine Strandbar auf Mallorca erwähnungstauglich ist, der Hinweis, das es sich bei Ballermann (auch) um den (lizenzierten) Namen von Erblebnisgaststätten in Düsseldorf und Mülheim/Ruhr handelt, nicht erwähnt werden darf (gelöscht wird). So wie "Ballermann" eine Bezeichnung für das Album einer Rockgruppe ist, ist BALLERMANN auch eine eingetragene Marke - ebenfalls eine Tatsache, die beim DPMA recherchiert werden kann. Das eine ist bei wikipedia erwähnungsfähig, das andere - aus welchen Gründen auch immer - nicht. Wie auch immer, wir haben versucht, den möglichen Interessierten Kreisen eine erweiterte Information zu geben. Das dies nun von einigen Usern behindert wird, liegt ja nicht in unserer Hand...

Liebe IP, sie haben die Information doch bei der Strandbar eingefügt, wo ist das Problem? Für die Bar und ihre nachhängende Vermarktung gibt es einen Eintrag. Deshalb und nur deshalb wird die Strandbar auch hier aufgeführt. Wenn es einen Eintrag Ballermann (Marke) gäbe, dann stände der hier auch in der BKL. Für die Bar in Düsseldorf gilt das analog. BTW: Bevor sie jetzt einen Eintrag zur Marke erstellen, wäre eine Überlegung zur enzyklopädischen Relevanz empfehlenswert. Die Düsseldorfer Bar ist wohl nicht relevant, die WP ist schließlich keine Kneipenliste. Meiner Meinung (Achtung nur meine, damit wie jede Privatmeinung im Kern nicht relevant) hat auch die Marke ohne die Bar am Strand in Mallorca keine Existenz, insofern macht die Ausgliederung aus Ballermann 6 auch keinen Sinn. --He3nry 16:49, 2. Nov 2005 (CET)

Zunächst einmal DANKE dafür, das hier sachgerecht diskutiert wird. Dies ist, wenn es um "Ballermann" geht, nicht immer selbstverständlich. In der Sache selbst müssen wir Ihnen jedoch widersprechen. Die Marke "Ballermann" hat auch ohne die Bar auf Mallorca vollständige Existenz: Vielleicht erinnern sie sich, im Jahr 1998 wurde seitens des Tourismusministers der Balearen der sog. Sauf-Tourismus verdammt. Mallorca wollte die Kegelclubs und die Feiermeier am Balneario 6 nicht mehr haben. So wurde damals auch der Schitrftzug "Ballermann" von der Strandbar (dem Balneario) mit der Nr. 6 entfernt - Mallorca distanzierte sich vom "Ballermann-Image". Dies hat der Marke "Ballermann 6 Balneario", die auch über die EU-Marke für Spanien geschützt ist keinen Abbruch getan. Die lizenzierten Partys, Tonträger, TV-Shows, Internetmagazin u. v. a. m. wurden nach wie vor erfolgreich vermarktet. Die Markenrechte "Ballermann" und/oder "Ballermann 6" sind völlig unabhängig von einer Strandbar auf Mallorca. Die Marke "Ballermann" ist in Deutschland auf den medienträchtigen Partys (z. B. Gruga-Halle in Essen) und den vielfältigen Aktivitäten rund um die lizenzierten Ballermann-Produkte seit 1994 geprägt und unabhängig von der mallorcinischen Strandbar No. 6. So gibt es am sog. Goldstrand in Bulgarien einen "Ballermann" und auch in der Türkei soll es mittlerweile angeblich einen Ballermann geben. Die Mallorca-Strandbar ist das eine, die Marke Ballermann und ihre umfangreiche Produkt- und Dienstleistungspalette etwas anderes. Verbunden sind sie Beide jedoch durch die Assoziationen von Spass, Sommer, gute Laune und Party feiern. Beachtet man diese Trennung, dann hat der Eintrag "Ballermann ist eine Marke" sehr wohl auch bei wikipedia unter dem Artikel "Ballermann" seine Berechtigung. Dies ist auch unabhängig von einem Eintrag bei "Ballermann 6", den die Bezeichnung "Ballermann 6" ist auch eine (andere) geschützte Marke.

Wie gesagt, niemand wird Sie daran hindern einen Eintrag zur Marke zu erstellen. Ich würde jedoch einen Löschantrag zur Klärung der Relevanzfrage stellen. Grund: Coca Cola steht hier nicht wegen der Marke drin, sondern wegen des Produktes, der Firma usw. welche/s aus volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht enzyklopädische Relevanz besitzt, denn nur um die geht es bei einem Eintrag in die WP. Eine Marke an sich, eine Kneipe, eine Firma, eine Person etc. hat keine intrinsische enzyklopädische Relevanz. Ihre Verwendung, gesellschaftliche Bedeutung, etc. machen die Marke, die Kneipe, etc. relevant im enzyklopädischen Sinne. Insofern ist Ballermann 6 aufgrund des gesellschaftlichen Phänomens in der WP. Zu diesem gesellschaftlichen Phänomen gehört, dass man dazu eine Marke (anscheinend erfolgreich) eintragen und vermarkten kann. Insofern sehe ich das nach wie vor als Teil des Eintrags Ballermann 6. Die erweiterten Produkte und Lizenznahmen hängen alle am gesellschaftlichen Phänomen eines Strandbar-Namens in Mallorca. --He3nry 08:25, 3. Nov 2005 (CET)

Was soll man dazu sagen, wenn Sie dies so sehen wollen. Die Produkte hängen nämlich tatsächlich NICHT an der Strandbar auf Mallorca. Beispiele: eine lizenzierte Partyreise "Expedition BALLERMANN" - Ziel: Kroatien; Die große "BALLERMANN Wintergolf Trophy 2003" in Walchsee, Austria; oder, die BALLERMANN Musik-Charts = ausschließlich in deutschen Discotheken erhoben (kein Mallorca Bezug); das Internetmagazin "ballermann.de" = kein Mallorca-Bezug usw... . Wie bereits gesagt, ein Mallorca-Bezug der Marke "Ballermann" ergibt sich lediglich aus den (gewollten) o. g. Assoziationen. Nicht einmal die Mallorcina selbst wollen einen "Ballermann-Bezug". Unbestritten jedoch ist, dass an der kleinen Strandbar Balneario 6 die Idee zur Entwicklung der erfolgreichen deutschen Fun- u. Party-Marke "Ballermann" geboren wurde. Das wars dann aber auch schon; sonstige Bezüge (auch rechtliche) zwischen der Marke und der Strandbar gibt es nicht. Außer vielleicht, das in den Jahren 1995 und 1996 an dem Balneario 6 das (deutsche) Likörgetränk "Ballermann 6 Balneario", 20ml, verkauft wurde. Balneario 6 war also selbst Kunde eines deutschen Markenproduktes. Ferner wurden und werden an der Playa de Palma (nicht am Balneario 6!) nach wie vor Tonträger unter der Bezeichnung "Ballermann" (mit und ohne Zusätzen)vertrieben; Hersteller und Vertreiber ist die Fa. OPEN RECORDS in Spanien, als Lizenznehmerin an der internationalen BALLERMANN-Markenrechten für die Region Spanien. Also mal ehrlich, "Ballermann" (die Marke) verspricht (und hält) Partyspass, gute Laune, Urlaubsfeeling und nette Leute - der Ort ist dabei völlig egal (Gruga-Halle in Essen oder Ischgel in Österreich oder Balneario 6 auf Mallorca...)!

Wenn ich das nun richtig verstehe, ließe sich schon aus den bisher hier gegebenen Sachinformationen ein interessanter Artikel basteln, der Informationen zur Geschichte des Markenrechts zu diesem Begriff und zu den Zusammenhängen enthalten müsste - der dann u.U auch unter genau diesem Lemma stehen könnte (Begriffsklärung wäre dann ggf. auszulagern, unter Ballermann (Begriffsklärung) zB). Nur: Bis jetzt gibt es diesen Artikel nicht.
@IP: Wie wäre es, du/ihr verfasst diesen Artikel jetzt mal richtig, stellt ihn hier auf der Diskussionsseite vor, und dann geht's weiter (entweder unter diesem Lemma, oder einem eigenen (Ballermann (Marke) zB) zum eigenen Artikel?
Gruß --Rax dis 10:18, 3. Nov 2005 (CET)
Nachtrag: öhm - für den He3nry dann natürlich zur endgültigen Klärung ggf. noch einen Löschantrag stellen wird - je besser also der Artikel ist (sprachlich und inhaltlich), desto größer sind die Chancen, dass er behalten werden kann. --Rax dis 10:42, 3. Nov 2005 (CET)
Na ja, ich bin da nicht dogmatisch. Wenn das ein Enzyklopädie-Artikel wird, was insbesondere einen Verzicht auf Werbegeschwalle a la "die Marke verspricht und hält Partyspass, gute Laune, Urlaubsfeeling und nette Leute" bedeutet und Inhalte wie von Rax skizziert erfordert, dann wird das mit dem LA bestimmt kein Automatismus ;-) --He3nry 14:02, 3. Nov 2005 (CET)