Diskussion:BackTrack

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2003:E5:4F0D:8EF2:115:1508:8933:9ECE in Abschnitt Erstveröffentlichung

Rechtliches Bearbeiten

Ich habe einmal die rechtliche Seite modifiziert: Wenn BackTrack als "HackerTool" gilt, dann kommt es nicht darauf an, was damit gemacht wird, sondern alleine, was man damit machen will. Wer damit eine entsprechende Straftat vorbereitet, macht sich bereits durch Besitz / Verbreitung etc. strafbar.

Es kommt nicht darauf an was er tut, sondern was er will. Alles steht und fällt daher mit dem subj. Tatbestandsmerkmal der "Absicht zur Vorbereitung einer Straftat", und liegt damit in den Händen des Gerichtes. Das sollte deutlicher dargestellt werden. --217.190.197.120 18:38, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

"unknown" schrieb: Wurde anscheinend wieder umbenannt...!?

Laut der angegebenen Quelle www.remote-exploit.org heißt es noch so. --Dietmar Lettau 06:55, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

BackTrack und andere Tools / Toolsammlungen in Deutschland verboten? Bearbeiten

Laut theregister.co.uk und blogs.techrepublic.com müßten solche Toolsammlungen zumindest nur noch in einer rechtlichen Grauzone stattfinden. Zitat aus einem arstechnica.com Beitrag: Chaos Computer Club spokesman Andy Mueller Maguhn said that "safety research can [now] take place only in an unacceptable legal gray area."

Sollte diese rechtliche Problematik nicht auf den entsprechenden Wikipedia-Seiten erwähnt werden? Z.B. auch auf Penetrationstest (Informatik)?

--Dietmar Lettau 06:55, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab mal was rechtliches reingestellt. Ich denke aber nicht dass Backtrack an sich als Hackertool gilt. Es ist ja nur eine Sammlung und nicht ein Tool an sich. Verboten ist im übrigen ein schwammiger Ausdruck, da die Nutzung der Tools gegen Einverständnis des Netzinhabers ja ohne Frage erlaubt ist. --Pelzi 12:45, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

-- Ganz grundsätzlich ist die BT3 in Deutschland illegal, weil manche der Tools ausschließlich auf das Brechen von Verschlüsselungen abzielen, in einer Art, die nicht legal sein kann. Wenn ein Gericht feststellt, daß das Hacken z.B. von WEP illegal ist (Datenbeschaffung), und WEP immer (sic!) brechbar ist, dann brauche ich als Admin kein Tool, um das auszuprobieren, sondern nur um es auszunutzen. Da dies nicht legal sein kann, ist BT3 ein illegales Werkzeug. -- Nicht signierter Beitrag von Benutzer:91.42.56.151

-- Backtrack ist nicht illegal! Der Einsatzzweck ist maßgeblich ! Zum Glück wurde dies jetzt endlich mal rechtlich festgestellt Heise Artikel über die Thematik der Hackersoftware Ich persönlich nutze das Tool täglich in meiner Arbeit zu völlig legalen Zwecken.. Ergo ist es sicher nicht nur für Böse Hacker ;-) --Fake4d 19:20, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Abstammung Bearbeiten

Die Version 4 beruht laut Website auf Ubuntu, sollte dann der Abstammungsbaum nicht modifiziert werden bzw. mal ein eigenes Lemma angelegt werden? --134.61.40.112 11:53, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich würde sagen nein, weil diese Version 4 noch nicht offiziell raus ist.. Bisher ist dies nur ein Pre-Release. Sobald die Version 4 die offizielle ist sollten wir den Baum anpassen.. (Wobei wahrscheinlich schon mehr Leute die 4er version nutzen) aber ich denke es ist so richtig, da man dann auf die offiziellen Versionen eingeht. In dem Kasten ist ja auch noch Version 3 angesprochen - also passt der Abstammungsbaum. --Fake4d 07:22, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich denke ebenfalls, dass der Abstammungsbaum modifiziert werden sollte. Ein eigenes Lemma wäre zum heutigen Zeitpunkt auch nicht fehl am Platz. Man sollte allerdings vor allem klären, ob die älteren Versionen nun auf Slackware oder SLAX basieren. Trotz einiger Recherche ist mir das noch immer nicht völlig klar. Unter BT3 gibt cat /etc/slackware-version folgenden Output: Slackware 12.0.0. (nicht signierter Beitrag von 217.85.213.101 (Diskussion) 22:58, 14. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

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Sollte das evtl. gegen dieses hier getauscht werden? http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Backtrack_logo.JPG 92.195.75.42 00:50, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Kali Bearbeiten

Soll der Artikel nach Kali-Linux verschoben werden oder - wie in der englischsprachigen Wikipedia - ein neuer Artikel speziell zu Kali-Linux angelegt werden? --Coaster_J (Diskussion) 10:48, 30. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Neues/anderes Produkt, neuer/anderer Artikel würde ich vorschlagen.--RSX (Diskussion) 15:44, 31. Mär. 2013 (CEST)Beantworten
+1. Ich hoffe es ist i.O. dass ich mir eben erlaubte, diesen letzten Satz der Einleitung umzuschreiben. Denn von wegen "Weiterführung", das trifft's ja wohl einfach nicht. Wir sprechen hier von Kali Linux 1.0, das, sofern ich's richtig überblicke, inklusive aller Repositories jetzt außerdem in eine komplette Debian-Umgebung integriert worden ist. Im Prinzip ein völlig neuer Ansatz, Neubeginn aber so oder so. Und da ich als Optimist davon ausgehe, dass jemand schon bald diesen Artikel schreibt, oder ihn zumindest anfängt, hab ich jetzt auch schon mal drauf verlinkt. Bleibt natürlich provisorisch, der Abschnitt "Geschichte" müsste auch noch entspr. geupdated werden. Aber das muss jemand machen, der mehr Ahnung hat als ich. --ZT (Diskussion) 01:09, 7. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ich hab' den Artikel angelegt und dabei einige Inhalte aus dem BackTrack Artikel übernommen und ergänzt. --Christian Nelke (Diskussion) 20:19, 24. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Erstveröffentlichung Bearbeiten

Frage: Wieso steht in dem Kasten rechts oben bei Erstveröffentlichung das Datum der Veröffentlichung von BT5R3 und nicht das Datum der Veröffentlichung von BT1? Ich würde es selbst korrigieren, wenn ich wüsste, wan das war. --2003:E5:4F0D:8EF2:115:1508:8933:9ECE 13:11, 11. Sep. 2023 (CEST)Beantworten