Diskussion:BEL

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Niesner

sollte es nicht statt "Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (bei Kassenpatienten) - liegt gegenwärtig (Stand: April 2008) als "BEL II" vor - (für Kassenpatienten gilt das BEB)" besser "Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (bei Kassenpatienten) - liegt gegenwärtig (Stand: April 2008) als "BEL II" vor - (für Privatpatienten gilt das BEB) " heißen?

Unter BEB steht, dass dieses für Privatpatienten gilt. Jürgen Niesner 16:46, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten