Diskussion:Bürgerbefragung

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Doc.Heintz in Abschnitt Niedersachsen

Niedersachsen Bearbeiten

Der Hinweis, die Bürger müssten für eine Bürgerbefragung in Niedersachsen in Wahllokale gehen ist schlicht Unsinn. Er ist weder in § 35 NKomVG noch einer anderen Rechtsnorm verankert.

Liest sich das eigentlich irgendwer durch, was man hier zur Diskussion schreibt? In Anbetracht der Tatsache, dass es in einigen Orten die Diskussion gibt, ob Bürgerbefragungen am 22. September mit der BT-Wahl stattfinden, ist es verantwortungslos, dass Wikipedia, trotz meiner Änderungsversuche die evident unrichtige Behauptung bzgl. Wahllokalen und Frage der Zusammenlegung mit der BT-Wahl nicht korrigiert. Beides ist völlig unsinnig, das Gegenteil ist der Fall. (nicht signierter Beitrag von 77.177.71.230 (Diskussion) 13:18, 7. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Es wäre sinnvoll die Zusammenfassungszeile für solche Info zu nutzen, dann wird auch der Sichter informiert und eine Revertierung findet nicht statt. --Doc.Heintz 13:57, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 11:18, 12. Okt. 2015 (CEST)