Diskussion:Aut idem

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von MacCambridge in Abschnitt Nocebo-Effekt

Arzt behält bei Rezept die Oberhand Bearbeiten

Setzt ein Arzt das Aut-idem-Kreuz, darf der Apotheker keinen Austausch von Original und Import vornehmen. Das sieht nun auch der GKV-Spitzenverband so.

Im Januar 2014 hatte das Sozialgericht Koblenz allerdings der Klage eines Apothekers auf Zahlung des von der Kasse retaxierten Differenzbetrags zwischen verordnetem und abgegeben Arzneimittel stattgegeben.

Begründung: Der Apotheker sei nicht zur Abgabe des rabattbegünstigten Original-Arzneimittels verpflichtet gewesen, da das vom Arzt verordnete Importarzneimittel mit einem Aut-idem-Kreuz sowie Angaben zum Hersteller sowie der Pharmazentralnummer (PZN) versehen war.

D.h. setzt der Arzt ein Kreuz bei Aut Idem inkl. Benennung der PZN das ist der Apotheke verpflichtet, das org. Medikament zu geben !

Das bedeutet ebenso, dass ein Original mit Aut-idem-Kreuz nicht gegen eine Importarznei ausgetauscht werden darf.

Wegen des Aut-idem-Kreuzes muss jedoch Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. (nicht signierter Beitrag von 217.187.138.187 (Diskussion) 09:01, 28. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sagt... Bearbeiten

... "Der Ausdruck "Aud-idem" leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „oder das Gleiche“. Damit wird dem Apotheker die Möglichkeit gegeben, statt des vom Arzt verordneten Medikamentes ein wirkstoffgleiches, aber preisgünstigeres Präparat abzugeben. Vor dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) musste der Arzt den Austausch des Medikaments ausdrücklich zulassen, in dem er das auf dem Rezeptformular befindliche Feld ankreuzte. Mit Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes wurde die Bedeutung des Kästchens umgekehrt. Lässt der Arzt bei der Verordnung eines Medikamentes das entsprechende Feld auf dem Rezept frei, so wird dem Apotheker die Substitution erlaubt." Quelle: http://www.kbv.de/ais/print/13595.html

Ich habe mich heute auch damit beschäftigt und mich verwirrten ebenfalls die unterschiedlichen Meinungen.

Logischerweise ist es doch einfacher, das X weg zu lassen und somit dem Apotheker - und somit auch dem Patienten - die Möglichkeit zu geben, ein günstigeres Präparat auszuwählen. Wäre es anders rum (wie früher), wäre dieses nicht immer zum Vorteil des Patienten. Ärzte bzw. Arzthelferinnen vergessen sicherlich sonst gerne mal das X und so ist der Apotheker verpflichtet, das ggf. recht teure Präparat herauszugeben.

Mir ist schon in der Vergangenheit aufgefallen, dass einige Ärzte das Kästchen ankreuzen, um "aut-idem" zu befürworten, auch einige Apotheker sehen das so und geben kein günstigeres Präparat raus. Aber wie wir der KBV glauben können, ist dieses eben genau falsch.

Ich schlage vor, den o.g. Absatz des KBV-Berichtes mit in den Artikel aufzunehmen und zudem vielleicht ein Foto von einem Beispiel (X im Feld = aut-idem nicht erlaubt, das angegebene Präparat muss gewählt werden; Feld ist leer = aut-idem erlaubt, es kann auch ein günstigeres Präparat gewählt werden).

SmileAngel112 (Diskussion) 12:06, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Meinungsbeiträge Bearbeiten

Schade dass Wipidia immer mehr zu Meinungsbeiträgen benutzt wird. Dadurch leidet die Qualität von Wikipedia, da Fakten ignoriert werden, um sachfremde, persönliche oder politische Ansichten zu publizieren. Sachlich korrekte Änderungen als Vandalismus/Unfug zu bezeichnen ist mehr als unhöflich.

Tja, wem sagst du das. Die Wikipedia ist sowieso als Wissensquelle völlig unbrauchbar. Wirklich ernst nehmen kann man sie nicht. Es ist vielmehr ein Zeitvertreib für Leute, die sonst nichts zu tun haben. Die editieren hier halt einfach neue Einträge oder verändern/ergänzen alte. Aber das ist ja auch der Grund warum die Nutzung der Wiki kostenfrei ist. Sollte mal jemand auf die Idee kommen die Wiki zu komerzialisieren, sprich Gebühren zu verlangen, ist die Wikipedia schneller tot als ein Igel der die A1 überquert.

Anstatt auch rumzumosern hab ich (leider als Anonymus) den Artikel versucht neutraler zu gestalten - kritiker wird es geben, aber bitte nicht wieder so tendentiell verbessern - die KK sind keine Engel - Ärzte nicht - Apotheker auch nicht und wer's glaubt oder nicht: Patienten auch nicht ;-) Svethun

Fehler Bearbeiten

Der Artikel ist falsch. Die "Aut-Idem-Regel" besagt, dass eben nicht das verordnete Medikament durch ein anderes ersetzt werden darf. Mit einem "Aut-Idem" auf dem Rezept fordert der Arzt, dass nur das verordnete Medikament ausgegeben werden darf. Quelle: http://www.medizinfo.de/arzneimittel/rezepte/aut_idem.shtml

Nein, es stimmt tatsächlich. Ein Arzt erlaubt dem Apotheker durch das Anbringen der Wörter "aut idem" auf einem "Privat"-Rezept, ein anderes als das namentliche verordnete Arzneimittel abzugeben. Auf dem aktuell gültigem Rezeptformular (Muster 16) stehen die Wörter "aut idem" bereits vorgedruckt in einem Kästchen vor dem Medikament. Wird nichts durchgestrichen gilt "aut idem". --Rebiersch 23:29, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Der Artikel in dem Link ist sehr suspekt. Dort steht, 'aut idem' würde 'ohne das Gleiche' bedeuten. neineinein. Nach 9 Jahren Latein weiss ich dass 'aut idem' oder das gleiche bedeutet, also soviel wie oder etwas entsprechendes. Das postulierte 'ohne das gleiche' würde 'sine idem' heißen. Oder wie in dem Zeit-Artikel 'non idem' nicht das gleiche. Siehe auch hier: http://www.sandoz.de/site/de/rabattvertraege/aut_idem/index.shtml und hier: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/11/ oder hier: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-anlage/11/#14/ --- unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/48/ kann man sich anschauen, dass der Etat für den gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin, der solche Regelungen fabriziert, von 9,1 Mio Euro für 2006 auf 29 Mio Euro für 2010 gestiegen ist.
Also ich weiß nicht. Auch die Süddeutsche behauptet das Gegenteil: http://www.zeit.de/2002/32/Aut_idem --Kai Jurkschat 02:35, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
In dem Zeitartikel steht es auch richtig: "Wenn der Arzt nur die Abgabe des von ihm verordneten Medikaments zulassen will, kein anderes oder billigeres, dann muss er seit dem 1. Juli 2002 das Kästchen aut idem ankreuzen" Was steht in der Süddeutschen? --Rebiersch 18:00, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Hab Zeit mit Süddeutsche verwechselt. Aber der Artikel in der Zeit ist eindeutig. Der Artikel ist daher falsch. --Kai Jurkschat 02:50, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Hallo zusammen! Ich habe den Text mal dergestalt umformuliert, daß die Mißverständnisse hoffentlich ausgeräumt sind: Natürlich besagt „aut idem“, daß auch ein anderes gleichwertiges Mittel gewählt werden darf. Jedoch wird auf den neuen Rezeptformularen nicht etwa dieses „aut-idem-Kästchen“ angekreuzt (in bestätigendem Sinne) sondern durchgestrichen (in verneinendem Sinne)! Das beduetet: Wenn Kugelschreiberklekse oder auch ein Nadeldrucker-X in dem „aut-idem-Kästchen“ sind, dann gilt das Kästchen als durchgestrichen: „Bitte kein anderes Mittel wählen!“ Viele Grüße -- JøMa 10:39, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Um die Formulierungen im erwähnten Zeitartikel zu verstehen, muss man wissen, dass das besagte Rezeptformular 16 inzwischen geändert wurde. Vor 2002 befand sich ein leeres unbeschriftetes Kästchen vor den Worten "aut idem". Ein Kreuz bedeutete "es gilt aut idem". In einer Übergangszeit (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zeitartikels) wurden diese alten Rezeptvordrucke weiterhin benutzt. Ein Kreuz im Kästchen bedeutete jetzt "aut idem gilt nicht". Angedacht waren zunächst 2 Kästchen mit "aut idem" und "nec aut idem". Dies wurde aber nie eingeführt. Auf der aktuellen Version ist ein Kästchen in das die Worte "aut idem" gedruckt sind. Ankreuzen des Kästchens führt also jetzt zum Durchstreichen der Worte. Die Regelung ist damit wohl eindeutig. Ob das Kästchen nun "angekreuzt" oder "durchgekreuzt" wird, mag jeder selbst entscheiden. Ein Verschmieren oder Bekleksen führt allenfalls dazu, dass das Rezept ungültig wird. --Rebiersch 18:20, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Danke für die ausführliche Info! Mit den Kleksen meinte ich augenzwinkernd das, was der gemeine Hausarzt für Handschrift (oder in diesem Fall ein Kreuzchen) hält. ;-) Viele Grüße, JøMa 20:15, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Anmerkung: 13.01.2013 Stimme dem zu, der Artikel ist definitiv falsch. Sagte mir die Apotheke gerade (Januar 2013) Kreuzt der Arzt das Feld "Aut idem" am Rezept an, dann hat die Apotheke nicht mehr die Wahl eines der drei günstigen Medikamente zu wählen, sondern muss exakt den Hersteller liefern, den der Arzt verschrieben hat. Der Gesetzgeber hat das vor Jahren geändert. Mit der lateinischen Bedeutung des Wortes hat das nichts mehr zu tun. Siehe Quelle 2: https://www.ruv-bkk.de/content/public/versicherte/gesundheit/Rabattvertraege_FAQs.pdf (Seite 2 oben) Die Krankenkasse wird es wohl wissen. (nicht signierter Beitrag von 91.0.238.34 (Diskussion) 01:04, 13. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Genau das besagt die aktuelle Artikelfassung. Du solltest in Deinem Text allerdings das verwirrende Wort „ankreuzen“ durch das deutlichere Wort „durchstreichen“ ersetzen. —[ˈjøːˌmaˑ] 10:29, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Im Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Aut_idem steht "Ein Arzt erlaubt dem Apotheker durch das Anbringen der Wörter „aut idem“ auf einem Rezept, ein anderes als das namentlich verordnete, aber wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben." Das ist genau das Gegenteil von dem was ich geschrieben habe. Fragen Sie doch einfach bei 10 Krankenkassen oder ein dutzend Ärzten nach.
Ich hatte den Fall gerade, was Aut Idem bedeutet, von daher werde ich es wohl wissen. Zugleich bestätigt es eben die Quelle ! Für gewöhnlich werden Rezepte maschinell erstellt bzw. ausgefüllt, abgesehen von einem Dorfarzt und dort wird eben angekreuzt oder nicht und ankreuzen heisst, es darf EXAKT nur das Medikament von der Apotheke ausgegeben werden, das auf dem Rezept steht und kein anderes von einem anderen Hersteller. Also einfach noch einmal die Quelle lesen. https://www.ruv-bkk.de/content/public/versicherte/gesundheit/Rabattvertraege_FAQs.pdf Seite 2 oben. (nicht signierter Beitrag von 91.0.237.85 (Diskussion) 20:55, 13. Jan. 2013 CET)
*seufz* Ok, noch ein Erklärungsversuch, aber dann ist’s gut: Die Worte „aut idem“ anzubringen ist sehr wohl dasselbe wie die bereits im modernen Formular vorgedruckten Worte „aut idem“ nicht durchzustreichen. Nochmal: Man kreuzt die Worte nicht an, sondern man streicht sie durch. Die modernen Formulare sind also so vorgedruckt, als hätte der Arzt in sämtlichen Zeilen bereits „aut idem“ angebracht.
Ist die Nachricht nun angekommen?
Des Weiteren sei doch bitte so gut, (A) Deine Beiträge entsprechend dem Diskussionsverlauf einzurücken und (B) mit ~~~~ zu unterschreiben. Gruß —[ˈjøːˌmaˑ] 21:14, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Was soll die herablassende Art dauernd ? Du meinst du bist etwas besseres, dabei verstehst du es einfach nicht und glaubst nicht einmal das was die Krankenkasse oder sonstige Quellen bestätigen. Von durchstreichen oder nicht handelt der Artikel überhaupt nicht. http://de.wikipedia.org/wiki/Aut_idem Lese einfach was ich zitiert habe. "Ein Arzt erlaubt dem Apotheker durch das Anbringen der Wörter „aut idem“ auf einem Rezept, ein anderes als das namentlich verordnete, aber wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben." ist falsch. http://www.bgv-transplantation.de/generika.html http://www.deutschesapothekerportal.de/aut-idem-kreuz.html http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/639290/aufregung-aut-idem-kreuz-kassenrezepten.html http://www.der-andere-hausarzt.de/2008/07/sprechstunde-2/ http://www.medizinfo.de/arzneimittel/rezepte/aut_idem.shtml http://www.mwoffice.de/news/mwo-marktinformation/012012-ticker/das-kreuz-mit-dem-kreuz.html http://www.pneumo-akademie.de/downloads/Aut_Idem.pdf http://www.dr-pfleger.de/sites/default/files/fotopool/Aut%20Idem%206-Seiter_V5_Druck.pdf http://www.draco.de/service/glossar/abrechnungsinfo/aut-idem-regelung/ http://www.deutschesapothekenportal.de/tza_archiv.html?action=detail&id=721

und und und

Ist die Nachricht jetzt angekommen ? (nicht signierter Beitrag von 91.0.199.90 (Diskussion) 05:28, 15. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Zugegeben, ich bin genervt. Das beeinflusst sicherlich auch meinen Ton.
  1. Ich wiederhole die Bitte, entsprechend der Präambel dieser Diskussionsseite und entsprechend der Richtlinie Wikipedia:Diskussionsseiten Deine Beiträge einzurücken und zu unterschreiben.
  2. (von mir selbst entfernt; ich häng mich da nicht mehr rein...)
Gruß —[ˈjøːˌmaˑ] 15:24, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Der Sachverhalt ist im Artikel korrekt dargestellt und sorgfältig formuliert. JøMa hat sich in der Diskussion hier geduldig Mühe gegeben und die Bedeutung verständlich erklärt. --Benff 16:53, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig Bearbeiten

Die Frage, ob Arzt oder Apotheker über das Medikament entscheiden sollen, wird derzeit in Österreich diskutiert. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist "aut idem" in Ö derzeit völlig ungebäuchlich. Es wäre gut, wenn jemand, der sich da auskennt, ein paar Worte über die österreichische Situation schreibt.--Österreicher

"Problem" - ist mir unklar Bearbeiten

Den Satz

Da die Entscheidung, welches Generikum von welchem Hersteller abzugeben ist, nicht mehr komplett in der Apotheke fällt, sind Lieferengpässe durch nicht lieferfähige Hersteller oder Wartezeiten durch Bestellungen seitens der Apotheke nicht immer auszuschließen.

verstehe ich überhaupt nicht. Das ist doch eine ganz allgemein gültige Tatsache, dass bei Gütern, die nicht lagernd sind, Lieferengpässe nicht auszuschließen sind.

Weiters sollte klargestellt werden, dass mögliche Lieferen0gpässe kein Problem des "aut idem"-Prinzips sind, sondern der Regeln, die die Apotheke verpflichten, Rabatte auszunutzen. Österreicher 21:04, 14. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Artikel etwas veraltet Bearbeiten

Laut KBV ist das Verwenden von Aut Item von deisem Quartal an nicht mehr erlaubt bei schreiben eines Rezepts. (nicht signierter Beitrag von 153.19.228.37 (Diskussion | Beiträge) 15:48, 20. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Das stimmt so sicher nicht. --Rebiersch 00:59, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Was ist mit den anderen Kreuzen ? Bearbeiten

Auf den zur Zeit (2Q2010) hier vorliegenden Rezeptformularen (Muster 16) - ich hoffe sie sind aktuell - gibt es über den 3 Kästchen mit den Worten 'aut idem' darin (von oben nach unten) Kästchen mit den Worten 'Gebühr frei' darin 'Geb.-pfl.' darin, 'noctu' darin, 'Sonstige' darin, 'Unfall' darin, 'Arbeitsunfall' darin. Diese werden eigentlich nur in Ausnahmefällen gekreuzt. Müsste man jetzt auch immer 'Unfall' und 'Arbeitsunfall' durchstreichen, wenn es kein Unfall oder Arbeitsunfall war? Das erscheint mir recht unlogisch. Die Kästchen sehen genauso aus wie die 'aut idem' Kästchen. Die Diskussion hier ist überhaupt das allererste mal, dass ich von der Idee lese, ein Kreuz in einem Kästchen in einem Formular verneine diesen Punkt! (nicht signierter Beitrag von 85.16.65.202 (Diskussion) 20:08, 24. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Übersetzung und Sinnzusammenhang "aut idem" Bearbeiten

Der Apotheker unterscheidet zwischen "aut idem" und "aut simile". Das findet auch Anwendung in der Apothekensoftware, wo unter "aut simile" deutlich mehr alternative Arzneimittel gelistet werden als unter "aut idem". Im Pharmazie-Studium wird dem Studenten in der Terminologie gerade dieser Unterschied "eingetrichtert" um klarzumachen, dass es derselbe Wirkstoff, dieselbe Wirkstoffstärke und Packungsgröße, dieselben Indikationen, usw. sein müssen und eine "Gleichheit" nicht ausreicht. In diesem Zusammenhang macht "dasselbe" mehr Sinn, auch wenn es das aus den denselben Atomen bestehende Arzneimittel natürlich nicht 2 mal auf der Welt gibt. Im Artikel steht "wörtlich" und in jedem Latein-Wörterbuch das ich zur Hand habe steht unter "idem": dasselbe.

Sowohl von der wörtlichen Bedeutung, als auch vor dem Hintergrund der Vorgehensweise bei der Substitution und zur Abgrenzung von "aut simile" macht hier "dasselbe" mehr Sinn. --Dr-pfleger 12:14, 22. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

(BK)Moin! Ganz so 1:1 sind Begriffe wie „gleich“ und „selb“ nicht übersetzbar. Siehe auch in Liste lateinischer Phrasen – oft enthält das Zitat „idem“, kann aber nicht-sinnverfremdend nur mit „gleich“ übersetzt werden. Beispiel:
Bis idem non est idem. „Zweimal das Gleiche ist nicht dasselbe.“
Es ist logisch schlicht unmöglich, jemandem in der Apotheke dasselbe zu geben, ohne tatsächlich ein und dieselbe Packung hin- und wieder herzureichen. :) Es muß sich also um etwas gleiches handeln, wenn es nicht ein und dasselbe ist.
Ich halte die im Artikel stehende Übersetzung also für die im Sinne der Erklärung sinnvollste. —[ˈjøːˌmaˑ] 12:31, 22. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich ist es ja Erbsenzählerei, ob „ein Gleiches“ oder „dasselbe“ :) Als Apotheker habe ich wahrscheinlich eine andere Sicht auf dieses Thema. „ein Gleiches“ macht sicher Sinn für jeden Laien der den Artikel liest, viele Apotheker werden der Übersetzung jedoch nicht zustimmen. „aut idem“ ist eine verbindliche technische Anweisung des Arztes an den Apotheker wie er vorzugehen hat. Der Arzt verordnete früher echte „Rezepturen“ auf dem Rezept, wie heute noch bei den Salben. Mit dem Aufkommen der Fertigarzneimittel trat der Handelsname der Einfachheit halber an die Stelle der Rezeptur. „aut idem“ im technischen Sinn (also das was es wirklich bedeuteten soll) ist, "Gib dem Patienten Fertigarzeimittel XY oder eines mit derselben Rezeptur". Das Arzneimittel soll dem Verordneten nicht nur „gleichen“ sondern ihm technisch 1:1 entsprechen. Deshalb ist „dasselbe“ die korrekte Übersetzung, auch wenn sie sprachlich gesehen auf den ersten Blick dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Fazit: Der Fachmann plädiert für „dasselbe“ ;) --Dr-pfleger 10:05, 23. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Problem: mögliche Korruption Bearbeiten

"Pharma-Konzerne aber ärgern sich, wenn es ihnen zwar gelungen ist, den Arzt von ihrem Mittel zu überzeugen und er die Pillen tatsächlich verschreibt, der Apotheker anschließend aber das Mittel eines Konkurrenten aushändigt. Um dies zu verhindern gibt es nur eine Möglichkeit: Der Arzt muss das "aut idem"-Feld mit Hilfe eines Kreuzes durchstreichen. Dann darf der Apotheker nicht mehr austauschen, sondern muss das Medikament von genau der Firma abgeben, die der Arzt aufgeschrieben hat - selbst wenn dieses Präparat am teuersten ist."

Vielleicht in den Artikel einarbeiten. --Joe 23:48, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Pflichten der Apotheke Bearbeiten

"Hat der Arzt nur einen Wirkstoff verordnet, so stehen die drei günstigsten Arzneimittel, die der Verordnung entsprechen, zur Auswahl." - Was soll das heissen? Dass die 3 günstigsten naturgesetzlich vorrätig sind? --Itu (Diskussion) 16:31, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Das heißt, zur Auswahl für die Abgabe. Wenn was davon vorrätig ist, kann es sofort beliefert werden, ansonsten muss die Apotheke es bestellen. Ich denke aber, dass auch hier Rabattverträge Vorrang haben.--84.132.211.92 21:06, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Freiheit Bearbeiten

Eigentlich möchte ich es nicht glauben: ist es tatsächlich so dass jeder Arzt völlig frei ist in seiner Entscheidung für eine beliebige Marke? Auch wenn etwa Marke A bei Wirkstoffgleichheit ein Mehrfaches kostet als Marke B? --Itu (Diskussion) 16:31, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Der Arzt kann aufschreiben, was er will. Der Patient bekommt das, was die Lieferverträge mit den Krankenkassen vorsehen. Es sei denn, der Arzt setzt das aut-idem-Kreuz: dann ist genau das verordnete Präparat abzugeben, Gründe dafür kann es ja geben. Der Arzt hat grundsätzlich dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu folgen, sonst muss er Regresse seitens der KK fürchten. Er sollte es also nicht zu dolle treiben mit den Kreuzchen... http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/nachricht-detail-politik/bremen-krankenkassen-untersuchen-aut-idem-bei-aerzten/ --84.132.211.92 15:30, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
„Der Arzt hat die Therapiehoheit. Das Kreuz ist der Wille des Arztes. Fertig. Das gilt auch dann, wenn der Arzt die Substitution eines nicht verordneten Präparats verbietet.“ --84.132.211.92 16:07, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Nocebo-Effekt Bearbeiten

Ich wollte gerade etwas voreilig unter „Probleme der Durchführung“ die Möglichkeit des Auftretens von Nocebo-Effekten ergänzen, weil es mir schlicht logisch erschien. Allein, mir fehlt dafür eine Quelle. Wie sehen es andere? -- MacCambridge (Diskussion) 21:46, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Ich sehe den Zusammenhang zwischen Placebo/Nocebo und Aut idem überhaupt nicht. Die Medikamente, die bei Aut idem "ausgetauscht" werden dürfen (darüber handelt der Artikel), sind Wirkstoff-inhaltsgleich. Spricht man von Placebo/Nocebo geht es um Medikamente ohne Wirkstoffe. VG --Apraphul Disk 12:03, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Nein, das ist falsch. Auch bei Wirkstoffen gibt es Placebo- und Nocebo-Effekte, die für einen Teil der erwünschten, aber auch unerwünschten Wirkungen verantwortlich sind.
Wenn ich ein wirkstoffgleiches Präparat verabreiche, der Patient jedoch fälschlich befürchtet, nun ein "minderwertigeres" Medikament zu erhalten ( … als das teure und schöner benamte Originalpräparat), müsste dies theoretisch zu Nocebo-Effekten führen. Meine Frage war, ob dies bereits untersucht und dokumentiert ist. -- MacCambridge (Diskussion) 12:59, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Meine Aussagen zu Placebo/Nocebo sind richtig. Das sind Medikamente ohne Wirkstoffe. Recht hast Du natürlich, wenn Du sagst (ich drücke das mal ganz allgemein aus), dass die eigenen Gedanken über die eigene Gesundheit eben genau die eigene Gesundheitheit beeinflussen (können). Und gut, wenn solche Begebenheiten in den Wissenschaften dann (tatsächlich auch) Placebo-/Nocebo-Effekte genannt werden - meinen Segen haben die dafür. :-) Zugegeben, so gesehen wäre ein Zusammenhang zwischen Aut idem und den Effekten wahrlich nicht schwer vorstellbar. Danach kann Herr Google aber ja wunderbar suchen und spuckt dann z.B. sowas aus (vielleicht hilft es Dir ja): [1] (Ab Seite 11 oder suche in dem Dokument da nach "nocebo".) VG --Apraphul Disk 13:56, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Ah, danke. Genau solches habe ich gesucht, aber anscheinend nicht sorgfältig genug, obwohl ich diesen dort verlinkten Ärzteblatt-Artikel schon mal gesehen hatte. -- MacCambridge (Diskussion) 14:38, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten