Diskussion:August von der Wense (Landrat)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Slomox in Abschnitt Gifhorn

Landrat

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Landräte und Amtshauptmänner gab es im Hannöverschen erst in preußischer Zeit. Landräte ab 1885 und Amtshauptmänner ab 1867. Das Amt eines Landrats bestand aber bei den Ritterschaften (ob die Ritterschaften zu von der Wenses Zeit noch Landräte hatten, kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen). Handelt es sich um einen solchen ritterschaftlichen Landrat oder wurde hier Landrat mit Amtmann durcheinandergebracht? Der Amtshauptmann dürfte aber ziemlich sicher anachronistisch sein. --::Slomox:: >< 13:29, 20. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Nach Staatshandbuch 1844 wirst Du wohl Recht haben: Aug. v. d. Wense als einer von 4 Landräthen des Landschaftlichen Kollegiums unter dem Landschaftsdirektor des Fürstentums Lüneburg ... [1]--Kresspahl (Diskussion) 15:16, 20. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Gifhorn

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In der Liste der Amtmänner des Amts Gifhorn nicht nachgewiesen. -- Katanga (Diskussion) 08:00, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das hängt mit dem Problem zusammen, was ich oben schon angesprochen habe. Die Urversion des Artikels sagte noch nicht aus, dass von der Wense Amtshauptmann des Amtes Gifhorn war, sondern Landrat des Kreises Gifhorn. Das wurde dann mit dem Verweis, dass Hannover ja Ämter hatte, auf "Amtshauptmann im Amt Gifhorn" geändert. Die ursprüngliche Version war aber die korrektere. Allerdings auch nicht ganz korrekt, denn die Wahrheit ist, dass von der Wense ritterschaftlicher Landrat des Gifhornischen Quartiers war. Das Fürstentum Lüneburg war in vier Quartiere unterteilt, denen je ein Landrat vorstand. Die Landräte waren auch nicht vom Landesherren bestellt, sondern vertraten die Interessen der adligen Gutsbesitzer. Ich werde das im Artikel anpassen. --::Slomox:: >< 15:09, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten