Diskussion:Auftragsarbeit

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 88.215.114.228 in Abschnitt Juristisches

Berühmte Arbeiten fehlen noch, 84.56.42.244 01:54, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Literatur zu dem banalen Stub fehlt vor allem noch! Was bis jetzt da steht, weiß jedes Kind. Jonathan Groß Korrekturleser gesucht! 02:15, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Der Artikel ist trotz seiner Kürze doch insofern informativ, dass der Ausdruck „Auftragsarbeit“ anscheinend für Kunst reserviert ist, das hätte ich nicht gedacht. Ein allgemeinerer (aber dafür wohl historischer) Begriff ist anscheinend „Lohnwerk“, vielleicht sollte man darauf noch Bezug nehmen. --91.8.218.26 17:59, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Es ist nicht für Kunst serveriert, habe das mal klargestellt. --PM3 20:39, 3. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Juristisches Bearbeiten

Es würde mal interessieren, wer die Urheberrechte an einer Auftragsarbeit hat, bzw. was für Rechte der Urheber tatsächlich noch hat. --129.13.72.198 14:05, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten

-> vllt hilft: http://kunstrechtblog.de/verkauf-des-originals-verlust-der-nutzungsrechte/ 88.215.114.228 22:37, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten