Diskussion:Aufenthaltsberechtigung

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Opihuck in Abschnitt Verschiebung

Verschiebung

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Die Verschiebung ist grundlos erfolgt und auch sachfremd. Aufenthaltsberechtigung ist ein deutschlandbezogener Begriff, den die österreichische und Schweizer Rechtsordnung nicht kennt. Gibt es einen Begriff nur in einem DACH-Land, wird nach den Regeln des Portals/Recht kein Länderzusatz angefügt. Ich beabsichtige daher, das Lemma zurückzuverschieben. Die derzeitige Weiterleitung unter Aufenthaltsberechtigung ist zudem haarsträubend und muss gelöscht werden. erledigt --Opihuck 10:31, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Durch Artregor erledigt, danke. --Opihuck 23:04, 3. Jul. 2017 (CEST)Beantworten