Diskussion:Audit Committee

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 213.144.157.49

Wäre es nicht völlig ausreichend, dieses Lemma als einen Unterpunkt des Lemma Aufsichtsrat zu fassen? Scheint mir sowieso nur eine Unter-Organisation zu sein. Mir fehlt da die Relevanz als alleinstehendes Lemma. -- TTsearch 01:28, 4. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Aus meiner Sicht steigt die Bedeutung der Audit Committees beständig, da die Aufsichts-/Verwaltungsräte mit der Überwachung der Rechnungslegung fachlich völlig überfordert sind. Zudem ist es m. E. Aufgabe einer Enzyklopädie dem Leser einen Begriff auf den er stösst zu erklären und Hinweise auf Quellen für eine tiefere Beschäftigung mit dem Thema zu geben. Nach der Logik "nur eine Unterorganisation" könnte man ja auch den Beitrag Gemeinde (Deutschland) als Abschnitt bei der Bundesrepublik einfügen.--Zieglhar (Diskussion) 11:11, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Im Artikel steht, das Audit Committee "ist in der Schweiz der Verwaltungsrat". Nein, laut dem "Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance", § 23 setzt der Verwaltungsrat einen Prüfungsausschuss, also "Audit Committee" eine. VR und AC sind also kein Synonym in der Schweiz! 11:30, 8. März 2013 (nicht signierter Beitrag von 213.144.157.49 (Diskussion) 11:31, 8. Mär. 2014 (CET))Beantworten