Diskussion:Arztanordnungsklausel

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von WenzelPhilip in Abschnitt Ein Begriff aus dem Versicherungsvertragsgesetz?

Ein Begriff aus dem Versicherungsvertragsgesetz?

Bearbeiten

Der Begriff "Arztanordnungsklausel" kommt im VVG nicht vor und § 151 (https://dejure.org/gesetze/VVG/151.html) kann damit ja auch nicht gemeint sein.

Viel mehr kommt der Begriff aus dem Gebrauch verschiedener Ratingagenturen, die fälschlicherweise eine Schadenminderungspflicht infrage stellten, da es sich bei der BU-Versicherung um eine Summen- und keine Schadenversicherung handelt. Für Summenversicherungen gilt aber der §254 BGB, weshalb das alles schon seine Ordnung hat. Dennoch führt z.B. der Finanztip diese Klausel als unverzichtbar auf. Was nur zeigt, dass es da echt an Kompetenz fehlt...

Naja, ich bin mir nicht sicher, ob ich zu pingelig bin. Fakt ist: Der Begriff kommt nicht aus dem VVG. Es lässt sich aber vielleicht herleiten, weshalb ich das zunächst mal zur Diskussion stellen wollte...

--WenzelPhilip (Diskussion) 07:24, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten