Diskussion:Arzneimittelverschreibungsverordnung

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A02:3037:60A:3A6A:16A5:E738:979:1B4A in Abschnitt EU-Rezept

Weblink Bearbeiten

Nochmal hier zur Erläuterung: Die Fassung bei juris/gesetze-im-internet ist an einigen Stellen fehlerhaft (z.B. Danofloxacin, Detomidin, Dexmedetomidin) und nach Abgleich mit dem BGBl. keinenfalls authentisch - so authentisch wie jede andere konsolidierte Fassung - aber in dem Fall nachweislich falsch. Den anderen Link bitte belassen. Ich habe das bereits mehrfach angemerkt, es wird immer wieder geändert. --91.64.35.195 16:19, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

EU-Rezept Bearbeiten

Jeder in der EU approbierte Arzt kann ein EU-Rezept nacht AMVV erstellen, was in Deutschland in jeder Apotheke angenommen wird (Privatrezept).

Ausnahmen: BTM-Rezept nach BtMVV: dieses muss ein inländischer approbierter Arzt erstellen --2A02:3037:60A:3A6A:16A5:E738:979:1B4A 12:15, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten