Diskussion:Arthur Meier-Hayoz

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.227.5.10 in Abschnitt Bürgerort / Heimatberechtigung

Bürgerort / Heimatberechtigung

Bearbeiten

In Schweizer Personen-Artikel gilt "heimatberechtigt" als üblich. So wird bei allen Schweizer Personen-Artikel, die auf „Bürgerort“ verlinken praktisch ausschliesslich "heimatberechtigt" verwendet. Die Änderung auf "heimatberechtigt" ist somit nichts anderes als eine Anpassung auf die einheitliche und übliche Form aller anderer Schweizer Personen-Artikel. Ansonsten sei auch auf Heimatrecht in Bezug zur Schweiz verwiesen. Der Wunsch zum Wechsel auf eine anderweitige Anwendung als das bisher Übliche, wäre allenfalls zuerst auf der Diskussionsseite des Portals Schweiz vorzubringen, bevor einseitig auf Einzelartikel-Basis sinnlose Editwars ausgelöst werden. Danke. --84.227.5.10 21:36, 22. Mai 2010 (CEST)Beantworten