Diskussion:Arthur Dizier

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Muetze71


  1. Es besteht keine URV, bzw. die UR liegen beim Verfasser.
  2. Eine Relevanz wird hiermit bestätigt, da Bezug auf ein öffentliches und regional bekanntes Denkmal genommen wird.
Wenn man die Bildbeschreibung auf einer Website in Teilen unverändert übernimmt, dann ist es sehr wohl eine Urheberrechtsverletzung, es sei denn man kann nachweisen, dass man Verfasser dieser Bildbeschreibung ist. -- Achates Geschwätz!!! 11:48, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bitte mal dieses und das lesen und weiterhin handelte es sich ursprünglich um ein Kunstwerk das dem Erschaffer bezahlt wurde, und dann gilt Folgerecht siehe bitte hier.

Als anwendbares Recht gilt desweiteren:
  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

(Urheberrechtsgesetz)- Abschnitt 6 § 59 (vom 9. September 1965 ( BGBl. I S. 1273 ) und durch das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" vom 10. November 2006 (BGBl. I/2006, S. 2587 f.); in Kraft getreten am 16. November 2006

  • Werke an öffentlichen Plätzen
  • (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
  • (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.
Das vollständige Gesetz ist dann [hier] nachzulesen. --Muetze71 13:07, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was hat eine unfreiwillige Textspende mit Panoramafreiheit zu tun? -- Achates Geschwätz!!! 15:11, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Da ich etwa 1.000m Luftlinie von diesem Denkmal wohne, habe ich die Gelegenheit, den Text aufzuschreiben, und entsprechend zu verwerten. Dieses Recht, wird u.a. durch die gesetzlich geregelte Panoramafreiheit gedeckt, denn wenn ich etwas fotografieren und verwerten darf, dann darf ich erst recht abschreiben (und erst recht wenn es nur Eckdaten sind). Die Linkverweise habe ich einfach mal als Quelle in der Realität mit eingestellt. --Muetze71 15:26, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Den Text mit dem das Bild auf der Website beschrieben ist? -- Achates Geschwätz!!! 16:19, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Die letzte Frage verstehe ich nicht richtig, und hoffe das ich das richtige erkläre. Dieser Text (neben dem Bild auf der Internetseite) stand früher (bis etwa 1998) als separates Schild zur Erklärung an der Stelle im Wald, wo Dizier erschossen wurde. Da es sich um einen Bundeswehrplatz (zwischen Borkheide und Neuendorf/Brück) handelte, wurde das Schild leider entfernt und entsorgt. Der Verfasser des Beitextes in der Internetseite, hat insofern die Inschrift der Gedenktafel abgeschrieben bzw. entsprechende Fotos aus der Ortschronik als Vorlage genutzt. Da dieser Text nun schon seit mindestens 2 Jahren (letzte Änderung der Internetseite in 2005)im Internet steht, sehe ich weder ein URV bei dem Ersteller der Seite (ich kenne ihn namentlich), noch irgendwie bei mir. Ich verstehe ja alle Vorsicht bei Urheberrechten, aber ich darf doch z.B. auch das Wort Internet nutzen, verwerten und veröffentlichen, obwohl ich nicht der Urheber dieser Wortschöpfung bin.
Im Übrigen nur ein weiteres Beispiel, ich darf nach deutschem Urheberrecht sämtliche Biografien und Ortschroniken abschreiben (Quelle müsste nicht einmal erwähnt werden), wenn ein Bezug zur Zeitgeschichte besteht, weil dies dem Erhalt der nationalen Geschichte dient und über dem Urheberrecht steht. --Muetze71 16:52, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten