Diskussion:Arbeitszeitgesetz (Österreich)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2001:628:404:52:7678:27FF:FE24:617F in Abschnitt "Die Ergänzung für die Ruhezeiten ist das Arbeitsruhegesetz. "

"Die Ergänzung für die Ruhezeiten ist das Arbeitsruhegesetz. " Bearbeiten

Das stimmt so nicht. Ruhezeit(en) sind auch im AZG selbst geregelt. Sie nur Abschnitt 3 des AZG (§§ 11 ff) "Ruhepausen und Ruhezeiten". Die tägliche Ruhezeit, also jene zwischen zwei Arbeitstagen, regelt das AZG selbst. Je nach Verständnis ist auch die Ruhepause Ruhezeit. Das ARG selbst regelt "nur" die Wochen(end)ruhe, daran anschließend Ersatzruhezeiten und die Feiertragsruhe. Mit Ausnahme der Feiertagsruhe geht es hier also um Zeiten zwischen zwei Arbeitswochen. --2001:628:404:52:7678:27FF:FE24:617F 09:46, 27. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Im Übrigen hat die Bundesregierung Kurz I auch kein "neues Arbeitszeitgesetz" beschlossen. Das aktuelle AZG beruht noch immer auf der Stammfassung von 1969. Es wurde vielmehr novelliert; konkret mit BGBl I 2018/100. --2001:628:404:52:7678:27FF:FE24:617F 09:49, 27. Mär. 2023 (CEST)Beantworten