Diskussion:Anteilskauf

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E7:7F13:9501:C5C5:3713:C6C2:DB2E in Abschnitt Anwendung im Immobilienbereich

Aus diesem juristischen Text wird nicht verständlich, wie ein solcher Share Deal abläuft, bzw. worin er sich von einen beliebigen Aktienhandel an der Börse unterscheidet. Wer kauf Aktien von wem? Oder findet hier eine Kapitalerhöhung statt? --Gratisaktie 13:58, 31. Aug 2006 (CEST)

Anwendung im Immobilienbereich

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Eine bessere Erläuterung ist notwendig. Vor allem die Abgrenzung zum "normalen Verkauf". Ist es richtig, dass es sich bei Share Deals im Immobilienbereich nicht um einen "normalen Kauf" handelt, so dass keine Grunderwerbssteuer anfällt? Wenn ja warum (oder für den potentiellen Häuslebauer - wie)?--Wikiseidank (Diskussion) 09:27, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Es ist wahr und schon länger bekannt. Habe auf Basis der Paradise Papers den Artikel gerad ergänzt.--Prud (Diskussion) 22:20, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Es erfolgt in der Regel auch keine Eintragung im Grundbuch. Den Bundesländern entgehen nach Schätzungen des hessischen Finanzministeriums bundesweit jährlich Steuereinnahmen in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro. (Mitgeteilt von Haus & Grund/ Heft November 2017) Fibe101 (Diskussion) 16:49, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

In den Niederlanden wurde das Problem längst gelöst, der Quotient der übertragenen Anteile bildet dort die Basis für den Quotienten der Steuer, also bedeutet eine anteilige Übertragung ganz einfach daß auch Steuern in Höhe des Anteils anfallen, also ohne starre Regeln oder starre Brüche, sondern flexibel und gleitend. Siehe: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/share-deals-109.html --2003:E7:7F13:9501:C5C5:3713:C6C2:DB2E 11:31, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten