Diskussion:Ansitz Förthof

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Niki.L in Abschnitt Vermeindliche Urheberrechtsverletzung

Vermeindliche Urheberrechtsverletzung Bearbeiten

Der Artikel fußt auf 4 Quellen,

Die Quellen wurden soweit möglich als Referenz angeführt, dh sie wurden als Zitat gekennzeichnet. § 42f. UrheberG: (1) Ein veröffentlichtes Werk darf zum Zweck des Zitats vervielfältigt, verbreitet, <smalll>durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und Vorführungen benutzt</smalll> werden, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach ihrem Erscheinen in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der in § 2 Z 3 bezeichneten Art oder ein Werk der bildenden Künste darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden; <smalll>2. veröffentlichte Werke der bildenden Künste bei einem die Hauptsache bildenden wissenschaftlichen oder belehrenden Vortrag bloß zur Erläuterung des Inhaltes öffentlich vorgeführt und die dazu notwendigen Vervielfältigungsstücke hergestellt werden; 3. einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden; 4. einzelne Stellen eines veröffentlichten Werkes der Tonkunst in einer literarischen Arbeit angeführt werden;</smalll> 5. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden.

(2) Für die Zwecke dieser Bestimmung ist einem erschienenen Werk ein Werk gleichzuhalten, das mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit in einer Weise zur Verfügung gestellt wurde, dass es für die Allgemeinheit zugänglich ist. [1]

Der Artikel stellt daher mE keinen Urheberrechtsverletzung dar. Das sofortige Löschen des Textes kommt mE einem Vandalismus gleich.--Wachauer (Diskussion) 05:53, 24. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Die Quellen wurden soweit möglich als Referenz angeführt, dh sie wurden als Zitat gekennzeichnet. Nein, das eine heißt nicht das andere. Du verwechselst Hilfe:Einzelnachweise (wo Inhalte durch Quellen belegt werden) mit Wikipedia:Zitate (der wörtlichen Übernahme von Texten aus Quellen). Du hast den Großteil des Artikels wörtlich aus Quellen übernommen, aber das nicht als Zitate gekennzeichnet, sondern bloß Referenzen angeführt. Und selbst wenn du das korrekt als Zitat kennzeichnen würdest: In diesem Ausmaß ist das m.E. weder erwünscht noch zulässig. --Niki.L (Diskussion) 11:37, 24. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
  1. § 42f UrhG bei RIS