Diskussion:Anschaffungskosten
Boni
BearbeitenIst es wirklich richtig das Boni die Anschaffungskosten mindern?!
Boni dürften die Anschaffungskosten nicht mindern, da sie nicht einzeln zurechenbar sind!
- Das ist einzelfallabhängig. Wenn beispielsweise von einem Lieferanten das gesamte Jahr über nur ein Produkt bezogen wurde, so kann der für die Erreichung eines Umsatzziels gewährte nachträgliche Bonus durchaus als direkt zurechenbar betrachtet werden.
Aktivierungsfähige Kosten beim Grundstückskauf
BearbeitenWelche Kosten kann man bei einem Grundstückskauf für die Abschreibung aktivieren? Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar!
Anschaffungskosten der „anderen“ Art
BearbeitenHabe folgende Zeilen aus dem Artikel entfernt.
„Des Weiteren werden Kosten für Bordell-besuche und Straßenfreierei insofern als Anschaffungskosten bezeichnet, wenn die Prostituierte ein festes Entgeld für die Dienstleistung und keinen (Stunden)-lohn vorsieht.“
Wenn dies überhaupt Relevanz hat bzw. kein Trollkram ist, dann gehört das ganz bestimmt nicht in einen Artikel über Anschaffunskosten im Rechnungswesen. --Trainspotter 11:21, 4. Dez. 2006 (CET)
Finanzierungskosten
BearbeitenIm Abschnitt "Anschaffungskosten einer Immobilie" werden Finanzierungskosten als Teil der Anschaffungskosten beschrieben, im Abschnitt "keine Anschaffungskosten" wird (imho zu Recht) das Gegenteil behauptet. Ich vermute, oben ist gemeint, dass die Bauzeitzinsen Teil der Anschaffungskosten sind?Karsten11 09:02, 4. Mär. 2007 (CET)
Verbesserungsbedarf
Bearbeitenallgemein struktur: fehlt hgb und steuerrechtlicher bezug fehlen, da wird klar definiert was ak sind (§255 (1) ) außerdem könnte das ganze auch strukturiert als rechnung wiedergegeben werden! Anschaffungspreis(netto) - Anschaffungspreisminderungen (Boni(eher ertrag), skonti, rabatte) + Anschffungsnebenkosten (Erwerb + betriebsbereiter Zustand) + zeitnahe nachträgliche Anschaffungskosten
ist nur ne kurze ausführung, könnte weiter erläutert werden würde, denke ich, den artikel sehr viel wissenschaftlicher machen !!(nicht signierter Beitrag von 217.80.108.42 (Diskussion) )
Nachträgliche Anschaffungkosten
Bearbeiten"Nach deutschem Handelsrecht sind nach dem Vorsichtsprinzip in der Bilanz ausschließlich die historischen Anschaffungskosten ansatzfähig."
Das kann so nicht stimmen. Siehe: § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB nachträgliche Anschaffungskosten sind im HGB als Wertansatz vorgesehen (nicht signierter Beitrag von Datenverlust AG (Diskussion | Beiträge) 14:31, 11. Jun. 2010 (CEST))