Das ist doch hier alles nicht wahr!!! Bearbeiten

Also, um es kurz zu fassen: In NRW regeln die Bundesländer die staatlichen Anerkennungen. Dementsprechend gibt es 16 Regelungen, und die wenigsten umfassen das, was hier steht. Generalrevision ;-)!!! (nicht signierter Beitrag von 88.130.111.135 (Diskussion) 21:56, 2. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Ich steiche dann mal wieder NRW. In NRW erwirbt man die staatliche Anerkennung nicht mit dem Bachelor. (nicht signierter Beitrag von 78.94.59.217 (Diskussion) 12:26, 2. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

AJ nach der Ausbildung Bearbeiten

Warum wird hier eigentlich nur vom AJ nach dem Studium gesprochen? In vielen Berufen muss man nach der Ausbildung auch eines zur staatlichen Anerkennung leisten, wie z. B. bei ErzieherInnen und HeilerziehungspflegerInnen. --Icy2008 Disk 11:59, 30. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Berufspraktikum für Erzieher, Heilerziehungspfleger, etc. Bearbeiten

Ich habe mir nicht alle Prüfungsverordnungen der einzelnen Bundesländer für die Erzieher- und Heilerziehungspflegeausbildung angeschaut, aber einige. In keiner steht etwas von einem Anerkennungsjahr. Im Fall, dass auf zwei Jahre schulische Ausbildung (mit integrierten Praktika) ein weiteres Jahr in der Praxis folgt, heißt dieses in der Regel Berufspraktikum. Bei integrierter Praxisausbildung heißt es Fachpraktische oder Praktische Ausbildung. Die Anerkennung erfolgt nicht nach Ableistung eines fälschlicherweise so genannten "Anerkennungsjahrs", sondern nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung. Zumindest in Hessen galt das auch für Sozialarbeiter und -pädagogen zu meiner Zeit, als ich Sozialwesen studiert habe. Das Lemma "Anerkennungsjahr" ist aus meiner Sicht zumindest für hessische (deutsche?) Verhältnisse hinfällig. Was meint ihr? Prüfungsordnungen findet man auf den Seiten des deutschen Bildungsservers. --Maseltov (Diskussion) 22:19, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten