Diskussion:Andreas Kaufmann (Unternehmer)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 212.144.159.129 in Abschnitt Nationalität

Nationalität Bearbeiten

Gibt es Belege dafür, dass Kaufmann Österreicher ist? In der aktuellen Version findet sich dafür kein Beleg, dass er seine vermutlich von Geburt an deutsche Staatsangehörigkeit abgegeben hat. Ich habe dies dahingehend erst einmal korrigiert, bis sich für die Ö. Staatsbürgerschaft ein Beleg findet. (nicht signierter Beitrag von Cataclysmicos (Diskussion | Beiträge) 13:17, 7. Jul. 2021 (CEST))Beantworten

Kaufmann entstammt einer österreichischen Familie und damit ist fraglich ob er je die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. Ein Geburtsortprinzip wie in den USA gibt bzw. gab es in Deutschland nicht. --212.144.159.129 12:23, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten
Doch, seit 2000 gibt es dieses Geburtsortsprinzip auch in Deutschland, nur wird Herr Kaufmann älter sein als 2000. --Ichigonokonoha (Diskussion) 07:10, 2. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Nein, nicht in dem Ausmaß wie zB in den USA. Dort erhalten selbst Kinder von Touristen die US-Staatsbürgerschaft, sofern das Kind dort zur Welt kommt. Für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft per Geburt muss sich ein Elternteil mindestens 8 Jahre in Deutschland aufgehalten haben sowie über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügen. Aber wie bereits korrekt angemerkt trifft das alles auf Herr Kaufmann nicht zu, da er 50 Jahre vor Einführung dieses abgeschwächten Geburtsortprinzips geboren wurde. Solange also nicht belegt ist, dass A. Kaufmann zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat, müssen wir wegen seiner österreichischen Eltern davon ausgehen, dass er österreichischer Staatsbürger ist. --212.144.159.129 00:48, 5. Apr. 2022 (CEST)Beantworten