Diskussion:Amtshandlung

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gerd Fahrenhorst in Abschnitt Außerhalb Deutschlands?

Begriff "AMtshandlung" Bearbeiten

In welcher Weise ist der Begriff im Staatshaftungsrecht relevant? Das öffentliche Amt ist dort relevant, und die Amtspflichtverletzung. Da müsste wohl noch eine Erklärung hinzu. --103II 13:16, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nochwas: "Amtshandlung" ist weder im Sachverzeichnis von Maurer VwR-AT enthalten, noch findet sich der angeblich für das Staatshaftungsrecht wichtige Begriff bei Ossenbühl im Stichwortverzeichnis. Störung einer Amtshandlung gibt es, und im Kirchenrecht Kasualie; bei Google wird der Begriff sonst eher untechnisch ("Rumsfelds letzte Amtshandlung im Irak") verwendet - also: die Sache ist kompliziert. Ich finde den Begriff eher ungebräuchlich, jedenfalls bei der Amtshaftung sagt man eher "Ausübung eines öffentlichen Amtes". --103II 18:27, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Erledigt, Wieczorek beispielsweise benutzt den begriff... --103II 16:48, 6. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 12:32, 14. Apr. 2016 (CEST)

Außerhalb Deutschlands? Bearbeiten

Amtshandlungen gibt es doch sicherlich auch außerhalb von Deutschland. Dennoch ist der Begriff hier in den Kategorien und Beschreibungstext ziemlich Deutschland-bezogen. Sollten wir das nicht allgemeiner fassen? -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 19:33, 26. Aug. 2019 (CEST)Beantworten