Amtsgericht Borken: Bezirkszugehörige Kommunen

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Mittlerweile haben auch Gescher und Velen den Status als Stadt. Der Satz im Eintrag sollte daher korrekt lauten, dass das Amtsgericht Borken zuständig ist für "die Städte Borken, Gescher und Velen, und für die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Südlohn."