Diskussion:Amtsanwalt

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Carolus requiescat in Abschnitt Verlinkung zur en:Wiki

den Passus "Aber auch Rechtsreferendare können temporär zum Amtsanwalt berufen werden" habe ich gelöscht. Lt. Ausbildungsordnung kann ausnahmsweise zum AA ernannt werden, wer die 2. jur. Staatsprüfung bestanden hat, also Rechtsassessor ist. Rechtsreferendare als Sitzungsvertreter vor Gericht sind keine "temporären Amtsanwälte".

Das Thema Amtsanwalt ist mit Deinem Beitrag hervorragend auf den Punkt gebracht. Riemikiel 18:55, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Zum Verständnis Bearbeiten

Also sind Amtsanwälte letztlich (etwas lax formuliert) rechtlich ausgebildete Personen, die (bestimmte) Aufgaben eines Staatsanwalts wahrnehmen - ohne jedoch zwingend dafür studiert haben zu müssen.

--212.8.208.204 16:14, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

M.E. ist die Anzeige eines Bildes "Amtsanwaltschaft Danzig" zu diesem Artikel unangemessen. Der Artikel befasst sich mit der Amtsanwaltschaft in Deutschland. Er enthält keinerlei historische Hinweise. Danzig ist aber schon lange nicht mehr Teil von Deutschland. (Nicht signierter Beitrag von 80.147.199.60) --212.8.208.204 12:05, 6. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Und zusätzlich stellt sich die Frage, ob Amtsanwaltschaft damals das gleiche bedeutete wie heute. Oder ob das Siegel vielleicht sogar aus der Zeit als Freie Stadt Danzig ist. Da wäre übrigens auch ein Hinweis ganz nett, seit wann es dieses Amt gibt, statt "in Deutschland" sollte ggf. in der Einleitung vielleicht besser "in der Bundesrepublik Deutschland" stehen.217.229.78.106 12:50, 9. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Verlinkung zur en:Wiki Bearbeiten

Ich habe grade gesehen, dass der Artikel "prosecutor" auf diesen Artikel hier verlinkt. M.E. ist das unvollständig, wenn nicht gar falsch, ich setze den "prosecutor" vielmehr mit einem normalen Staatsanwalt gleich. --Carolus requiescat (Diskussion) 18:56, 2. Jan. 2020 (CET)Beantworten