Diskussion:Amt

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Lernstratege in Abschnitt Amt und Urheberrecht? (2010)

"Amtierend"? (2007–2010) Bearbeiten

Ich bin hierher weitergeleitet worden von "amtierend". Aber die Frage, was der Unterschied ist zwischen Weltmeister und "amtierendem" Weltmeister, Bundespräsident und "amtierendem" Bundespräsident usw., wird hier nicht beantwortet. Kann das - evtl. im Wiktionary - noch jemand tun? Danke! Rabbi --(nicht signierter Beitrag von 80.135.158.96 (Diskussion) 21:12, 2. Aug. 2007‎)

Da soll amtierend nur heißen: Es gibt noch keinen Nachfolger. "Amtierender" Weltmeister also im Unterschied zu "früherer". Bei hohen Wahlämtern (Kanzler, Bundespräsident) behält der frühere Amtsträger seinen Amtstitel (es wird offiziell kein a.D. angehängt). Wenn sich also Richard von Weizsäcker mit Horst Köhler trifft, so treffen sich zwei Bundespräsidenten, von denen einer "amtierender" ist. Eine Besonderheit stellt die Amtsfortführung mangels Nachfolger dar, dann spricht man von "geschäftsführender" (Interims-)Amtsführung. Das war zum Beispiel der Fall, als es jüngst in Hessen keine ausreichende Mehrheit zur Wahl eines Ministerpräsidenten gab. Beantwortet das deine Frage? Gruß --Lernstratege 13:05, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Amt und Urheberrecht? (2010) Bearbeiten

Ich bin von "amtlich" weitergeleitet worden. In der Wikiversity stellt sich die Frage, welche Verlautbarungen als amtlich gelten und dann ohne Verletzung von Urheberrechten umfangreich zitiert werden können. Siehe v:Cafeteria #Urheberrechtfrage zu Modulhandbücher, die von Unis herausgegeben werden. Dort heißt es: "Wie ist aber der Status von Modulhandbüchern und Kommentierten Vorlesungsverzeichnissen ? Zählen Sie auch als amtliche Publikationen ?" und in einer Entgegnung "Amtliche Werke sind es in den allermeisten Fällen nicht. Unis sind ja keine Ämter." Ich habe da Zweifel. Was macht die Verlautbarung eines Amtes zu einer amtlichen Verlautbarung? Gruß --Lernstratege 13:05, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten